Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Keine Verletzung der Mitwirkungspflicht im Rentenverfahren - DRV hebt eigenen Bescheid wieder auf

Erwerbsminderungsrentenanträge werden üblicherweise abgelehnt, weil - aus Sicht der Rentenversicherung - keine Erwerbsminderung vorliegt. Nicht ganz so üblich war die Rentenablehnung im Fall unserer Mandantin. Die DRV Bund warf ihr vor, im Rentenverfahren nicht mitgewirkt zu haben. Der Vorwurf war jedoch, wie sich im Widerspruchsverfahren zeigte, haltlos.

Ein Umgangspfleger kann nicht falsch aussagen - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Unser Mandant ist als Umgangspfleger in familiengerichtlichen Verfahren tätig. Eine immer wieder schwierige Tätigkeit, gerade aufgrund der häufig emotional sehr aufgeladenen Gemengelage. In einem solchen, emotional hochkochenden Verfahren war unser Mandant durch das Amtsgericht Regensburg als Umgangspfleger für das Kind N. bestellt. In Bezug auf die Durchführung des gerichtlich geregelten Umgangs hatte der Kindsvater dann andere Vorstellungen als unser Mandant als Verfahrenspfleger. Letztlich erstattete der Kindsvater dann gegen unseren Mandanten sogar Strafanzeige wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) gegen unseren Mandanten. Unser Mandant soll, so der Vorwurf in der Anzeige, im Rahmen eines Telefonats mit der zuständigen Richterin am Amtsgericht absichtlich falsche Angaben gemacht haben. Ein Tatvorwurf, der gerade angesichts der beruflichen Tätigkeit als Umgangspfleger, schwer wiegt; zumindest auf den ersten Blick. Der Tatvorwurf konnte aber im Ermittlungsverfahren entkräftet werden. 

Im Kanzleifokus: Erwerbsminderungsrente

Seit vielen Jahren sind wir schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig. Ein Schwerpunkt innerhalb des Schwerpunkt Sozialrechts ist seit jeher das Erwerbsminderungsrentenrecht, zu dem uns viele Anfragen erreichen und in dem wir intensiv tätig sind. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein Thema, das viele Menschen betrifft, aber oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden ist. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet möchten wir Ihnen nun eine spezielle Plattform bieten, auf der Sie die wichtigsten und relevantesten Informationen rund um die Erwerbsminderungsrente finden können. Um Ihnen insoweit einen umfassenden Überblick bieten zu können, haben wir daher - zusätzlich zu unserer bisherigen Webseite - eine neue Webseite gestartet, die sich ausschließlich der Erwerbsminderungsrente widmet: www.anwaltskanzlei-klose.de 

Rentenbescheid? Es fehlen noch Unterlagen! Es fehlen noch Unterlagen? Rentenbescheid!

Auch nach vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Sozialrecht erlebt man immer wieder Kurioses. Erfreulicherweise mit positivem Ausgang für unsere Mandantin - der Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente. Unsere Mandantin bezog von ihrer Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rente war befristet bis zum 30.11.2023. Über drei Monate vor dem Befristungsende beantragte unsere Mandantin die Weitergewährund der Erwerbsminderungsrente. Es geschah aber zunächst: Nichts. Erst im Dezember 2023, also nach Befristungsende, erhielt unsere Mandantin Post von der Rentenversicherung. Die DRV bewilligte aber nicht die Erwerbsminderungsrente weiter, sondern teilte unserer Mandantin lediglich lapidar mit, dass die aktuellen medizinischen Befunde nicht ausreichen würden, um über die Weiterzahlung der Rente entscheiden zu können. Durchaus überraschend und nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass eine Rentenversicherung, deren tägliches Brot die Entscheidung über Erwerbsminderungsrentenanträge ist, rund vier Monate benötigt, um festzustellen, dass die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend sind; welche Unterlagen noch benötigt würden, verriet die Versicherung aber auch nicht. Zumindest vorläufig erklärte sich die Rentenversicherung aber immerhin bereit, die Rente bis Ende Januar 2024 weiter zu bezahlen.

Einigung im Betriebsprüfungsverfahren - Nachforderung mehr als halbiert

Unsere Mandantin ist Anbieterin von Coachings/Seminaren. Sie arbeitete dabei auch mit selbständigen Dozenten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd kam in einer Betriebsprüfung dann aber zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um selbständige Tätigkeiten handeln würde, sondern um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Im Anhörungsverfahren teile sie unserer Mandant sodann mit, dass beabsichtigt sei, eine Nachforderung in einer Gesamthöhe von 65.026,23 € geltend zu machen. 

Kanzlei

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