Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Staatskasse trägt Gutachtenskosten

Die Kosten eines Gutachtens nach § 109 SGG im Sozialgerichtsprozess muss der Kläger in aller Regel vorschießen. Nach Abschluss des Verfahrens triff das Gericht auf Antrag des Klägers dann eine endgültige Kostenentscheidung. Wenn das Gutachten nach § 109 SGG zur Aufklärung des Sachverhalts wesentlich beigetragen hat bzw. en Ausgang des Verfahrens gefördert hat, trägt die Staatskasse die Kosten des Gutachtens. So auch in einem aktuellen Erwerbsminderungsrentenprozess vor dem Sozialgericht Regensburg.

Pflegeversicherung muss Versorgung mit Pflegehilfsmitteln auch bei Wechsel des Leistungserbringers weiterhin leisten

Die Pflegekasse unseres Mandanten, die BKK Wirtschaft & Finanzen - Pflegekasse hatte unserem Mandanten die Übernahme der Kosten verschiedener Pflegehilfsmittel (z.B. Mundschutz, Einweghanschuhe) bewilligt. Nach einem Wechsel des Leistungserbringers lehnt es die Pflegekasse dann aber ab, die Kosten weiterhin zu übernehmen. Dagegen wurde erfolgreich Widerspruch für unseren Mandanten erhoben.

Bundeswehr unterliegt vor Gericht - Nachzahlung der Versorgungsleistungen seit 2014 durchgesetzt

Einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet das soziale Entschädigungsrecht, besonders das Rechts der Soldatenversorgung. In einem aktuellen Fall konnte die rückwirkende Zahlung von Versorgung wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung seit dem 1. Spetember 2014 erfolgreich durchgesetzt werden.

Trinkgeld ja oder nein? Forderung aus Betriebsprüfung um ein Drittel reduziert

Unsere Mandantin ist in der Gastronomie tätig. Nach einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) kam ein zu einer Nachforderung in einer Gesamthöhe von € 57.794. Darin enthalten waren Säumniszuschläge in Höhe von € 17.963. Die Beitragsnachforderung selbst resultierte aus einer fehlerhaften Verbeitragung des Trinkgelds der Mitarbeiter unserer Mandantin.

GdB-Feststellung als Achterbahnfahrt: Von 70 zu 50 zu 100

Bei unserem Mandanten war durch das ZBFS - Versorgungsamt - Region Niederbayern in Landshut seit 2015 ein GdB von 70 festgestellt worden sowie die Merkzeichen B und H; er leidet u.a. an einer Verhaltensstörum und einer Autismus-Spektrum-Störung. Im Jahr 2021 hat das ZBFS das Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Nach - sehr kurzen - Ermittlungen teilte das Versorgungsamt dann mit zu beabsichtigen, den GdB von 70 auf 50 zu verringern und die Merkzeichen nicht weiter zu gewähren, da sich der Gesundheitszustand unseres Mandanten wesentlich gebessert habe. Die Argumentation gegen diese Auffassung und die Argumentation, dass sich die Beschwerden sogar verstärkt hätten, brachten zunächst keinen Erfolg. Der GdB wurde von 70 auf 50 herabgesetzt, die behinderungsrechtlichen Merkzeichen nicht weiter zuerkannt. Gegen diese Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Mit großem Erfolg.

DRV Bund zahlt Erwerbsminderungsrente als Dauerrente weiter

Unserer Mandantin war von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt worden. Vor Fristende wurde ein Weiterbewilligungsantrag gestellt. Nachdem sich im Gesundheitszustand keine relevanten Besserungen eingestellt hatten, gewährt die DRV Bund in Berlin unserer Mandantin die Rente wegen voller Erwerbsminderung nun als unbefristete Dauerleistung bis zum Erreichen der Regelaltersrentengrenze im Dezember 2031 (Vers.-Nr. 52 23 ...7).

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