Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

"Nehmen Sie die Klage zurück?" - Nein!

Im medizinisch geprägten Sozialrecht, z.B. im Unfallversicherungs-, Renten- oder - wie hier - im Schwerbehindertenrecht, sind ärztliche Sachverständigengutachten oft verfahrensentscheidend. Zusätzlich zu den jeweiligen juristischen Voraussetzungen lässt sich nur mit einem oder mehreren medizinischen Gutachten feststellen, ob der Kläger  etwa erwerbsgemindert ist, an den Folgen eines Arbeitsunfalls leidet oder (schwer-) behindert ist. Holt das Sozialgericht ein medizinisches Sachverständigengutachten ein und verneint dieses im Ergebnis die Erwerbsminderung, die Unfallfolgen, die (Schwer-) Behinderung, etc., fragt das Gericht beim Kläger meist direkt an: "Nehmen Sie die Klage zurück?".

Keine Flucht = keine Haft

Das Amtsgericht Regensburg hatte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl erlassen. Der Tatvorwurf lautete Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Haftgrund war "Flucht". Aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichterin war unser von Mathias Klose verteidigte Mandant auf der Flucht und wollte sich dem Verfahren so entziehen. Am heutigen Tage wurde er schließlich von der Polizei angetroffen und der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Regensburg vorgeführt.

Digitale Akten als Verfahrensbeschleuniger

Papierakten sind in manchen Anwaltskanzleien noch immer an der Tagesordnung. Wir setzen schon seit Jahren auf eine elektronische Aktenführung. Denn der seit einigen Jahren verpflichtende elektronische Rechtsverkehr hat zahlreiche Vorteile. Gerade auch dann, wenn seine Möglichkeiten nicht nur von der Kanzlei aus genutzt werden, sondern auch mobil eingesetzt werden. Dass die Vorteile auch im Bereich der Abkürzung der Verfahrensdauer liegen, zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei.

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt - wer haftet für Krankenkassenbeiträge

In der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswoche finden Seinen Kurzbeitrag von Rechtsanwalt Mathias Klose zum Thema "Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt - wer haftet für Krankenkassenbeiträge". Den Beitrag finden Sie in der Printausgabe der Wiwo oder im Internet unter https://www.wiwo.de/my/finanzen/vorsorge/wenn-der-arbeitgeber-nicht-zahlt-wer-haftet-fuer-krankenkassenbeitraege/29406460.html

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

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Anwälte

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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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