Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Pikanter Vorwurf erweist sich als haltlos

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führte gegen unseren Mandanten durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ein mehr als unangenehmens Ermittlungsverfahren (Az. 560 Js 4260/21). Er soll gegen § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) verstoßen haben. Nach einer Wohnungsdurchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern, wie sie in derartigen Verfahren immer erfolgt, wurden die Verdächtigungen zwangsläufig auch im familiären Umfeld bekannt. Naturgemäß löst ein solches Verfahren, solche Vorwürfe dann auch erhebliche Irritationen aus.

Erfolgreicher Widerspruch nach befremdlicher Pflegebegutachtung durch den MD

Unsere Mandantin bezog aufgrund erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen von ihrer Pflegekasse, der DAK, seit längerer Zeit Leistungen nach Pflegegrad 3. Nachdem ihr ein Bein amputiert werden musste, hatte sich der Pflegebedarf verständlicherweise erhöht. Sie beantragte daher bei der DAK höhere Pflegeleistungen. Wie üblich erhielt sie daraufhin Besuch von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD). Dieser überprüfte das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. In seinem Pflegegutachten kam er allerdimngs zu dem Ergebnis, bei unserer Mandantin liege weiterhin nur Pfelegegrad 3 vor. Dementsprechend lehnte die Pflegekasse den Antrag auf höhere Leistungen nach Pflegegrad 4 ab.Das Gutachten war aber in vielen Aspekten unrichtig, teilweise unvollständig und für unsere Mandantin durchaus befremdlich. So führte der Pflegegutachter im Gutachten aus, unsere beinamputierte Mandantin benötige Hilfe beim "Verbandswechsel an beiden Beinen" (ja Sie lesen richtig!)... Aufgrund der selbst für medizinische bzw. pflegefachliche Laien bestehenden Offenkundigkeit der Untauglichkeit dieses Gutachtens wurde Widerspruch erhoben. Dass das MD-Gutachten nicht richtig sein konnte, wurde im Widerspruchsverfahren auch der DAK vermittelt. Diese führte daraufhin eine erneute Pflegebegutachtung bei unserer Mandantin durch. Diesmal mit dem gewünschten und zutreffenden Ergebnis - Pflegegrad 4. Für unsere Mandantin ein erfreuliches Ergebnis und eine Genugtuung! 
Erfolgreicher Widerspruch: DRV Bund zahlt unbefristete EM-Rente

Ist die Erwerbsminderungsrente immer befristet? Nein!

Renten wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) werden grundsätzlich befristet. So auch im Falle unseres Mandanten. Wegen internistischer und psychiatrischer Erkrankungen bewilligte ihm die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eine Rente wegen Erwerbsminderung, jedoch befristet auf drei Jahre. Gegen die zeitliche Befristung der Rente wurde Widerspruch erhoben mit dem Ziel, eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Dieses Ziel wurde erreicht.
DRV erkennt Versicherungsfreiheit eines EMSR-Projektplaners an

Erfolg vor dem Sozialgericht München: EMSR-Projektplaner siegt im Streit um Sozialversicherungspflicht

In einem langwierigen Prozess vor dem Sozialgericht München ergang sich kürzlich eine wichtige Entscheidung, die durchaus Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht von EMSR-Projektplanern haben könnte. Der Rechtsstreit zwischen unserem Mandanten, einem EMSR-Projektplaner, und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit für GmbH wurde vor dem Sozialgericht München (Az. S 6 BA 415/18) verhandelt. Nach einem langen Verfahren und zunächst einer Entscheidung im Rahmen des Statusanfrageverfahrens und des Widerspruchsverfahren, die  gegen unseren Mandanten ausfiel, ergab sich im Klageverfahren eine Wendung zugunsten des EMSR-Projektplaners.

AOK zahlt Krankengeld nach (II)

Krankenkassen irren sich. Besonders häufig im Zusammenhang mit Krankengeld. Das zeigen zwei aktuell mit Erfolg abgeschlossene Widerspruchsverfahren. In beiden Fällen weigerte sich die AOK weiter Krankengeld zu zahlen mit der Begründung, aufgrund einer vorangegangenen Erkrankung, die auf die Dauer des Krankengeldbezugs anzurechnen sei, wäre der Höchstbezugszeitraum von 78 Wochen bereits ausgeschöpft und Krankengeld könne nicht weiter gezahlt werden. Der Widerspruch war jeweils erfolgreich, hier gegen einen Bescheid der AOK Bayern vom 06.02.2023: 

Der Staatsanwalt war's!

Für große Erheiterung sorgte vorgestern eine Zeugin mit ihrer Aussage vor dem Landgericht Amberg. In einem Strafprozess wegen des Verdachts des besonders schweren Raubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a. (Az. 51 KLs 175 Js 8232/22) wurde die Zeugin, eine Augenzeugin des Geschehens, vom Vorsitzenden, Landgerichtspräsident Dr. Täschner, gefragt, ob einer der im Sitzungssaal Anwesenden den bei der Tat verwendeten Pkw gefahren habe und gegebenenfalls welcher. Im Sitzungssaal war neben den 4 Angeklagten, den 4 Verteidigern, darunter Rechtsanwalt Mathias Klose, dem psychiatrischen Sachverständigen, dem Protokollführer, einigen Sicherheitskräften und Zuschauern auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Amberg. Die Zeugin sah sich lange und intensiv im Gerichtssaal um. Nach reiflicher Überlegung sagte sie voller Überzeugung: "Der war's" - und zeigte auf den Staasanwalt! Im Sitzungssaal sorget diese Aussage natürlich unter den Anwesenden für große Erheiterung und viele Lacher. Es kommt eher selten vor, dass der Staatsanwalt als Täter identifiziert wird....

AOK zahlt Krankengeld nach (I)

Krankenkassen irren sich. Besonders häufig im Zusammenhang mit Krankengeld. Das zeigen zwei aktuell mit Erfolg abgeschlossene Widerspruchsverfahren. In beiden Fällen weigerte sich die AOK weiter Krankengeld zu zahlen mit der Begründung, aufgrund einer vorangegangenen Erkrankung, die auf die Dauer des Krankengeldbezugs anzurechnen sei, wäre der Höchstbezugszeitraum von 78 Wochen bereits ausgeschöpft und Krankengeld könne nicht weiter gezahlt werden. Der Widerspruch war jeweils erfolgreich, hier gegen einen Bescheid der AOK Bayern vom 15.06.2022: 

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