Vergleich über Erwerbsminderungsrente im Widerspruchsverfahren

Unser Mandant noch berufstätiger Mandant hatte bei der Bund eine Erwerbsminderungsrente beantragt; sein Ziel war eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sowohl orthopädische als auch psychiatrische Beschwerden liegen bei unserem Mandanten vor.
Wie so häufig wurde der Rentenantrag aber durch die Rentenversicherung abgelehnt.
Gegen den Ablehnungsbescheid wurde Widerspruch erhoben. Nach der Einholung eines orthopädischen Sachverständigengutachten und eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens machte die DRV im Widerspruchsverfahren unserem Mandanten ein erfreuliches Angebot:

"Wir gewähren lhnen eine Rente wegen teilweiser Erverbsminderung
nach den gesetzlichen Bestimmungen auf unbestimmte Zeit ab dem Monat,
in dem Sie lhre Arbeitszeit auf unter 6 Stunden täglich reduzieren, wenn die
Reduzierung der Arbeitszeit ab dem Monatsersten beginnt. Sollte die
Reduzierung der Arbeitszeit erst nach dem Monatsersten beginnen,
gewahren wir eine Rente wegen teilweiser Erverbsminderung ab dem
Folgemonat."

Nachdem unser Mandant ohnehin beabsichtigt hatte, sein Arbeitszeit ab Juni dieses Jahres auf 20 Stunden/Woche, also auf 4 Stunden täglich zu reduzieren, entsprech dieses Vergleichsangebot der DRV Bund voll dem Interesse und dem Ziel unseres Mandanten. Es wurde daher am 26.04.2021 (Vers-Nr.5...019) angenommen.

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