Untätigkeitsklage im Rentenverfahren – So entscheidet die Rentenversicherung doch noch

Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, erwartet eine zeitnahe Bearbeitung. Doch in der Praxis sehen sich Antragstellerinnen und Antragsteller häufig mit erheblichen Verzögerungen konfrontiert. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verweist dabei regelmäßig auf ausgelastete Kapazitäten, insbesondere im Bereich der medizinischen Begutachtung. Nicht selten vergehen viele Monate, ohne dass es zu einer Entscheidung kommt.

So erging es auch einer unserer Mandantinnen, die im Juni 2024 bei der DRV Bayern Süd eine Erwerbsminderungsrente beantragte. Bereits im Juli wurde ihr mitgeteilt, dass eine neuropsychiatrische Begutachtung erforderlich sei. Geschehen ist danach über sechs Monate lang nichts – ohne erkennbaren sachlichen Grund. Erst auf unsere Untätigkeitsklage hin, die wir im Januar 2025 beim Sozialgericht Landshut erhoben (Az. S 6 R 54/25), kam Bewegung in das Verfahren. Binnen weniger Wochen wurde das Gutachten veranlasst und am 26. März 2025 der Rentenbescheid erlassen.

Rechtliche Grundlage: § 88 Abs. 1 SGG

Nach § 88 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn über einen Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden wird. Im Widerspruchsverfahren beträgt die Frist drei Monate. Eine solche Klage ist direkt beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Die DRV muss dann darlegen, weshalb eine Bearbeitung bislang nicht erfolgt ist. Allgemeine Hinweise auf hohe Auslastung genügen dabei regelmäßig nicht.

In vielen Fällen zeigt die Erfahrung: Die Erhebung einer Untätigkeitsklage entfaltet häufig unmittelbare Wirkung. Verfahren, die zuvor über Monate ruhten, werden plötzlich zügig bearbeitet. Die Klage kann dann nach Erreichen des ursprünglichen Ziels – der Entscheidung über den Antrag – für erledigt erklärt werden.

Fazit

Wer über viele Monate auf eine Entscheidung der Rentenversicherung wartet, ist dieser Untätigkeit nicht schutzlos ausgeliefert. Die Untätigkeitsklage ist ein effektives Mittel, um den Verwaltungsprozess zu beschleunigen – sowohl im Antrags- als auch im Widerspruchsverfahren.

Bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente, zur Verfahrensdauer oder zur Einleitung einer Untätigkeitsklage beraten wir Sie gerne. Die Kanzlei Klose steht Ihnen mit sozialrechtlicher Expertise zur Seite.

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