Unsere Kompetenzen
mit Schwerpunkt Sozialrecht
In unserer Kanzlei stehen drei Rechtsgebiete im Mittelpunkt unserer täglichen Tätigkeit: Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht. Dabei ist das Sozialrecht die zentrale fachliche Schwerpunktsetzung unserer Arbeit zusammen mit den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Strafrecht.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen im Sozialrecht. Mit Mathias Klose und Christian Falke sind zwei Fachanwälte für Sozialrecht in der Kanzlei tätig. Das schafft Sicherheit bei der rechtlichen Bewertung und Vertretung in diesem komplexen Rechtsgebiet.
Sozialrecht – rechtliche Fragen mit existenzieller Bedeutung
Das Sozialrecht betrifft Leistungen, Beiträge und rechtliche Einordnungen, die für viele Menschen und Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind – etwa bei Krankheit, Erwerbsminderung, Behinderung oder in der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Tätigkeiten.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Durchsetzung und Sicherung sozialrechtlicher Ansprüche sowie in der Klärung beitragsrechtlicher Fragen, unter anderem in folgenden Bereichen:
- Rentenangelegenheiten, insbesondere Erwerbsminderungsrenten
- Krankengeld und Leistungsfragen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenrecht
- Arbeitsunfälle und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- Sozialversicherungsrechtliches Beitrags- und Statusrecht
Wir begleiten sozialrechtliche Verfahren mit besonderem Blick für deren rechtliche und tatsächliche Tragweite. Dazu gehört die sorgfältige Analyse von Verwaltungsentscheidungen und Prüfungsfeststellungen ebenso wie die strategische Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
In beitrags- und statusrechtlichen Angelegenheiten berücksichtigen wir zudem frühzeitig mögliche Berührungspunkte mit dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und richten die rechtliche Vorgehensweise entsprechend aus.
Mehr zum Sozialrecht
Ausführliche Informationen zu unseren Tätigkeitsfeldern im Sozialrecht finden Sie auf der folgenden Seite: Sozialrecht
Strafrecht – rechtliche Klärung in belastenden Situationen
Strafrechtliche Vorwürfe sind für Betroffene regelmäßig mit erheblicher persönlicher und beruflicher Belastung verbunden. Frühzeitige rechtliche Einordnung und eine sachliche Verteidigungsstrategie sind daher von zentraler Bedeutung. Wir vertreten Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in Verfahren mit Bezug zu sozialrechtlichen Sachverhalten, etwa im Zusammenhang mit Beitrags- und Statusfragen, Vorwürfen wegen Leistungsbezuges oder im Rahmen von Betriebsprüfungen. Durch die enge Verzahnung von Strafrecht und Sozialrecht in unserer Kanzlei können rechtliche Risiken frühzeitig erkannt und Verfahren übergreifend eingeordnet werden.
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Ausführliche Informationen zu unseren Tätigkeitsfeldern im Strafrecht finden Sie auf der folgenden Seite: Strafrecht
Arbeitsrecht – rechtliche Orientierung rund um den Arbeitsplatz
Arbeitsrechtliche Konflikte betreffen häufig zentrale Fragen der beruflichen und wirtschaftlichen Existenz. Sie entstehen sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch bei dessen Beendigung. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen und Fragen zu Vergütung, Zeugnis oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei behalten wir stets auch die sozialrechtlichen Folgen arbeitsrechtlicher Entscheidungen im Blick, etwa im Hinblick auf Sperrzeiten, Leistungsansprüche oder rentenrechtliche Auswirkungen. Durch die Verbindung von Arbeits- und Sozialrecht in unserer Kanzlei ermöglichen wir eine rechtliche Einordnung, die über das einzelne Verfahren hinausgeht.
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Ausführliche Informationen zu unseren Tätigkeitsfeldern im Strafrecht finden Sie auf der folgenden Seite: Arbeitsrecht
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