Arbeitsrecht
Schwerpunkt Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist neben dem Sozialrecht und dem Strafrecht unser Tärigkeitsschwerpunkt. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Bartmann und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten insbesondere auch im Zusammenhang mit dem sozialrechtlichen Besonderheiten und den strafrechtlichen Risiken.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Arbeitsverhältnis beteiligten Personen. Dies sind in erster Linie die unmittelbar Beteiligten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber auch die Rechte und Pflichten von nur mittelbar am Arbeitsverhältnis Beteiligten, etwa Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Auszubildenden- oder Schwerbehindertenvertretungen, werden im Arbeitsrecht geregelt. Die für ein Arbeitsverhältnis maßgeblichen Rechtsquellen sind nicht einheitlich, sondern können unterschiedlichster Art sein. Das anzuwendende Recht kann sich - abhängig vom konkreten Arbeitsverhältnis - etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem konkreten Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder sog. Betriebsübungen ergeben. Vielfältige Wechselwirkungen und Verzahnungen ergeben sich stets auch mit dem Sozialrecht. Aufgrund der enormen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses - in der Bundesrepublik sind fast 40 Millionen Menschen erwerbstätig - sind die im Bereich des Arbeitsrechts auftretenden rechtlichen Probleme häufig und vielfältig.
Unser besonderes Augenmerk in der Fallbearbeitung liegt dabei aufgrund unserer fachanwaltlichen Qualifikationen natürlich immer auch auf den oftmals unvermeidbaren Schnittstellen mit dem Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht, etwa bei der Beendigung von Arbietsverhältnissen oder bei der Begründung von freien Mitarbeiterverhältnissen.
Auch die strafrechtlichen Arbeitgeberrisiken, insbesondere im Beitragsrecht und bei Betriebsprüfungen, sind uns dadurch präsent und stehen im Blickfeld unserer Entscheidungen.
Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zum Beispiel im Zusammenhang mit:
Abfindung
Abmahnung
Änderungskündigung
Arbeitsgericht
Arbeitslosengeld
Arbeitsvertragsgestaltung
Arbeitszeugnis
Ausbildung
Ausserordentliche Kündigung
Befristung eines Arbeitsvertrags
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebsrat
Betriebsübergang
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgelttransparenz
Forderungsmanagement
Ferienjobs
Geringfügige Beschäftigung
Gleichbehandlungsgrundsatz
Insolvenzgeld
Krankengeld
Kündigung
Kündigung (Checkliste für Arbeitnehmer)
Kündigung (Betriebsbedingte Kündigung)
Kündigung (Ordentliche Kündigung)
Kündigung (Verhaltensbedingte Kündigung)
Kündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage (Häufige Fragen)
Lohn & Gehalt
Mindestlohn
Mutterschutz
Nachweispflichten des Arbeitgebers
Nebentätigkeiten
Personalrat
Probezeit
Schadensersatz
Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX
Sozialrecht & Sozialversicherungsrecht
Tarifvertrag
Teilzeitarbeit
Überstunden
Urlaubsrecht
Verdachtskündigung
Versetzung
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Weihnachtsgeld und andere Gratifikationen
Wettbewerbsverbot
Archiv
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.