Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

Beitrag von Mathias Klose in der Wiwo: Dürfen Pflegebedürftige ein Erbe ausschlagen?

Mathias Klose in der Wiwo: "Dürfen Pflegebedürftige ein Erbe ausschlagen?"

"Der Vater lebt im Pflegeheim, das Sozialamt übernimmt die Kosten. Nun steht eine Erbschaft an. Darf er diese ausschlagen, und welche Folgen hat das?" - diese Fragen beantwortet ein aktueller Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose in der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswoche. Den Beitrag finden Sie auch online unter https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/kostenuebernahme-durchs-sozialamt-duerfen-pflegebeduerftige-erbe-ausschlagen/100222899.html.
Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des § 184b StGB nach § 153a StPO eingestellt. Erfolgreiche Verteidigung

153a StPO verhindert § 184b StGB

Der Vorwurf eines Verstoßes gegen § 184b StGB wiegt schwer. Die Vorschrift betrifft den Besitz, die Verbreitung sowie die Beschaffung kinderpornographischer Inhalte und sieht empfindliche strafrechtliche Konsequenzen vor. Bereits die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens stellt für Betroffene regelmäßig eine erhebliche persönliche, berufliche und soziale Belastung dar. Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme von Mobiltelefonen, Computern, Laptops oder externen Speichermedien sowie eine umfassende digitale Auswertung der Datenträger gehören in diesen Verfahren häufig zum Standardrepertoire der Ermittlungsbehörden. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass nicht jeder Anfangsverdacht letztlich zu einer Verurteilung führt.
BKK Faber-Castell & Partner übernimmt Kosten einer Brustverkleinerungs-OP

Krankenkasse lehnt Mammareduktionsplastik ab – Widerspruch erfolgreich

Ablehnungsbescheide gesetzlicher Krankenkassen wirken auf Versicherte häufig endgültig, ausführlich begründet und juristisch unangreifbar. Gerade bei der Kostenübernahme für eine Mammareduktionsplastik (Brustverkleinerung) erleben wir jedoch immer wieder, dass sich ein Widerspruch lohnt. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt dies erneut deutlich. Unsere Mandantin beantragte bei ihrer Krankenkasse, der BKK Faber Castell & Partner, die Kostenübernahme für eine beidseitige Mammareduktionsplastik. Bereits dem Antrag waren zahlreiche ärztliche Unterlagen beigefügt. Dokumentiert wurden insbesondere:
Nach Betriebsprüfung: SVLFG muss rund 2450 € Zinsen an Mandant von RA Klose bezahlen

Erfolgreicher Widerspruch gegen fehlerhafte Verzinsung durch die SVLFG

Im Anschluss an eine Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde unsere Mandantin mit Beitragsnachforderungen in insgesamt sechsstelliger Höhe konfrontiert. Gegen den Betriebsprüfungsbescheid legten wir zunächst Widerspruch und anschließend Klage ein. Die geforderten Beiträge hatte unsere Mandantin zunächst bereits an die beteiligten Einzugsstellen entrichtet. Unter den beteiligten Einzugsstellen befand sich unter anderem die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Im Verlauf des Widerspruchs- und Klageverfahrens konnten die Nachforderungen weitgehend reduziert werden. Daraus ergaben sich erhebliche Erstattungsansprüche unserer Mandantin gegen verschiedene Einzugsstellen wegen zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge.
Volle Erwerbsminderungsrente bei Post-Covid-Syndrom vor dem SG Landshut erreicht

Post-Covid-Syndrom: DRV erkennt nach § 109 SGG-Gutachten Erwerbsminderungsrente an

Vor dem Sozialgericht Landshut (Az. S 3 R 385/25) konnten wir für unsere Mandantin jüngst einen erheblichen Erfolg gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund erzielen. Nachdem die DRV Bund den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst vollständig abgelehnt hatte, erkannte sie im laufenden Klageverfahren schließlich im Wege eines gerichtlichen Vergleichs eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit an – rückwirkend ab April 2024 bis April 2028. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein schwer ausgeprägtes Post-Covid-Syndrom mit erheblichen körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen.
Widerspruchsbescheid des ZBFS: GdB 50

ZBFS unterschätzt psychische Unfallfolgen – Widerspruch erfolgreich

Nach einem erfolgreichen Widerspruch musste das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Landesversorgungsamt in Regensburg bei unserer Mandantin nunmehr einen Gesamt-GdB von 50 feststellen. Der ursprüngliche Bescheid hatte trotz schwerwiegender gesundheitlicher Folgen lediglich einen GdB von 30 angenommen. Der Fall zeigt eindrücklich, dass psychische und neuropsychologische Folgen nach schweren neurologischen Ereignissen im Feststellungsverfahren häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Rentenbescheid der DRV Bund: Unbefristete EM-Rente

Erfolgreicher Widerspruch: DRV hebt Rentenbefristung auf

Nicht nur die vollständige Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente kann mit einem Widerspruch angegriffen werden. Auch gegen die Art und den Umfang der Bewilligung lohnt sich häufig ein genauer Blick. Das zeigt ein aktuelles Verfahren aus unserer Kanzlei besonders deutlich. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte unserer Mandantin zunächst mit Bescheid vom 03.06.2025 lediglich eine befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt. Nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens gewährte die DRV Bund mit Bescheid vom 29.04.2026 schließlich eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

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