Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Elternunterhalt und Schonvermögen – Mathias Klose als Coach in der Wirtschaftswoche

Wann müssen Kinder wirklich für die Pflege ihrer Eltern zahlen – und wann bleibt das Elternhaus außen vor? Diese Frage stellen sich viele Angehörige, sobald Pflegekosten ins Spiel kommen. In meinem aktuellen Beitrag als Coach der Wirtschaftswoche beleuchte ich genau diesen Fall: Was passiert, wenn ein Elternteil ins Heim zieht, der andere aber im eigenen Haus wohnen bleibt? Gilt die Immobilie als geschütztes Vermögen – oder muss sie verkauft werden, bevor die Kinder zahlen?

Erfolgreicher Vergleich im Krankengeldverfahren

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 14 KR 267/23) konnten wir für unseren Mandanten einen wichtigen Erfolg im Streit um die Fortzahlung des Krankengeldes erzielen. Nachdem die AOK Bayern die Leistung ab dem 22.03.2023 eingestellt hatte, musste unser Mandant nicht nur die Entscheidung überprüfen lassen, sondern sich auch mit komplexen medizinischen und sozialrechtlichen Fragen auseinandersetzen.

LG Regensburg: 10.500 € Entschädigung wegen rechtswidriger Durchsuchungen mit Entkleidung

Das Landgericht Regensburg (Urteil vom 6.5.2025, Az. 23 O 1262/22) hat dem Freistaat Bayern auferlegt, an einen Mandanten unserer Kanzlei eine Entschädigung in Höhe von 10.500 € zu zahlen. Die Kammer erkannte in 21 Fällen von körperlichen Durchsuchungen mit Entkleidung eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und bejahte einen Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB sowie §§ 249, 253 BGB. Der Freistaat Bayern akzepzierte das Urteil zunächst nicht und legte Berufung dagegen ein. Die Berufung vor dem OLG Nürnberg wurde dann aber vor Kurzem zurückgenommen, so dass das Regensburger Urteil rechtskräftig ist.   Hintergrund des Verfahrens Der Mandant von Rechtsanwalt Christian Falke war im Jahr 2022 in der Justizvollzugsanstalt Straubing inhaftiert und wurde im Rahmen von Ausführungen und Ausgängen mehrfach körperlich durchsucht. Dabei musste er sich vollständig entkleiden. Eine konkrete Gefahrenlage oder ein individueller Verdacht lagen nicht vor. Die Durchsuchungen erfolgten aufgrund einer allgemeinen Anordnung der Anstaltsleitung, die für sämtliche Rückkehrer aus Ausgang oder Ausführung galt – sofern keine Fesselung mit Bauchgurt erfolgt war.

Erwerbsminderungsrente läuft 2026 aus – was jetzt zu tun ist

Erwerbsminderungsrenten werden häufig nur befristet bewilligt. Mit Ablauf der Befristung endet die Rentenzahlung automatisch – selbst dann, wenn sich am Gesundheitszustand der betroffenen Person nichts geändert hat. Um die Rente weiterhin zu beziehen, muss rechtzeitig ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden. Der erforderliche Vordruck für diesen Antrag ist das Formular R0120 („Antrag auf Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung“), das bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen ist. Aktuell versendet die Rentenversicherung wieder Schreiben an Rentnerinnen und Rentner, deren Rente zum 29. Februar 2026 ausläuft. Wer betroffen ist und noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies umgehend nachholen. Es besteht sonst die Gefahr einer lückenhaften oder verzögerten Rentenzahlung.

Absolvierte Fortbildung: Forensische Vernehmung

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) hat am 24. September und 6. Oktober 2025 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema 'Forensische Vernehmung' absolviert, die sich mit den typischen Praxisproblemen v.a. der Gedächtnispsychologie befassten, beispielsweise: 1. Ursachen von Erinnerungslücken und Vergessensmechanismen2. Veränderungsblindheit und Suggestibilität als Einflussfaktoren3. Typische Gedächtnisfehler mit Bedeutung für Zeugenaussagen4. Irrtumsbedingte Falschaussagen durch kognitive Verzerrungen5. Gerichtssprache

Wenn aus 161.000 Euro plötzlich 44.000 werden – Betriebsprüfungsbescheid der DRV großenteils fehlerhaft

Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) – für viele Unternehmen ein Routinevorgang, der schnell zum finanziellen Albtraum werden kann. Besonders im Baugewerbe, wo Werkverträge, Subunternehmer und kurzfristige Beschäftigungen an der Tagesordnung sind, steht schnell der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie wichtig es ist, die rechtlichen Feinheiten zu kennen – und sich zu wehren, wenn Nachforderungen überzogen erscheinen.

Betriebsprüfung mit typischen Fehlern - Nachforderung um 37% verringert

Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gehören für Unternehmen zum sozialversicherungsrechtlichen Alltag. Nach § 28p Abs. 1 SGB IV ist die DRV verpflichtet, bei allen Arbeitgebern regelmäßig zu prüfen, ob die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden und die Beiträge korrekt abgeführt worden sind. Dabei geht es insbesondere um die Versicherungspflicht, Beitragshöhe sowie die ordnungsgemäße Anmeldung von Beschäftigten.In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Die Ergebnisse solcher Prüfungen sind häufig fehleranfällig. Insbesondere dann, wenn die DRV bei der Beurteilung von Vertragsverhältnissen zu einseitigen oder pauschalen Einschätzungen gelangt. Dies kann für Unternehmen gravierende finanzielle Folgen haben – insbesondere dann, wenn rückwirkend hohe Beitragsnachforderungen erhoben werden.

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Anwälte

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Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
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Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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