In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 13 SB 46/25) konnten wir für unsere Mandantin eine wichtige Höherstufung im Schwerbehindertenrecht erreichen. Das ZBFS – Versorgungsamt Region Oberpfalz hatte für ihre Diabetes Typ 1 bislang lediglich einen GdB von 40 festgestellt. Ziel unserer Mandantin war jedoch die Anerkennung eines GdB von 50, um den Status „schwerbehindert“ zu erhalten. Da der Widerspruch ohne Erfolg blieb, erhoben wir Klage vor dem Sozialgericht Regensburg – mit Erfolg: Vor Gericht wurde am 25. November ein GdB von 50 festgestellt.