Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

ZBFS erkennt GdB 30 vor dem SG Landshut an

Widerspruch noch abgelehnt – nach Klageerhebung erkennt das ZBFS sofort an

Warum erst vor Gericht? Ein aktueller Fall vor dem Sozialgericht Landshut (Az. S 9 SB 437/26) wirft Fragen zur Entscheidungspraxis im Schwerbehindertenrecht auf. Ein von unserer Kanzlei vertretener Mandant beantragte die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB). Das zuständige ZBFS ging von einem Gesamt-GdB von 10 aus. Hiergegen legten wir Widerspruch ein und beantragten die Feststellung eines GdB von wenigstens 30. Der Widerspruch wurde ausführlich medizinisch und rechtlich begründet. Trotzdem blieb er ohne Erfolg. Also wurde Klage zum Sozialgericht Landshut erhoben. Und dann geschah etwas, das wir in vergleichbaren Verfahren zuletzt wiederholt beobachten konnten: Unmittelbar nach Klageerhebung gab das ZBFS ein Anerkenntnis ab.
Widerspruchsbescheid der DRV Bayern Süd: Volle EM-Rente bei ME/CFS

Volle Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS

Ein erfolgreicher Widerspruch gegen die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd: Nachdem die beantragte Erwerbsminderungsrente zunächst abgelehnt worden war, konnte im Widerspruchsverfahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung für unseren Mandanten erreicht werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die erheblichen Leistungseinschränkungen infolge von ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) mit ausgeprägter Post-Exertional Malaise (PEM), orthostatischer Intoleranz sowie erheblichen kognitiven und körperlichen Einschränkungen.

Anerkenntnis der DRV im Rentenprozess - Mandant erhält Erwerbsminderungsrente weiter

Ein aktuelles Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 R 477/25) zeigt, dass sich Betroffene gegen die Aufhebung einer Erwerbsminderungsrente erfolgreich zur Wehr setzen können, wenn die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nicht auf einer tragfähigen medizinischen Grundlage beruht.
SG Regensburg, 24.6.26, Az. S 3 R 385/25: Staatskasse trägt Kosten nach § 109 SGG

Gutachten im Rentenprozess: Staatskasse übernimmt die Kosten

In sozialgerichtlichen Verfahren – etwa bei Streitigkeiten über eine Erwerbsminderungsrente – kommt der medizinischen Begutachtung häufig entscheidende Bedeutung zu. Das Sozialgericht kann von Amts wegen medizinische Sachverständigengutachten einholen. Daneben gibt § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) den Versicherten ein besonderes Recht: Auf Antrag muss grundsätzlich auch ein von ihnen benannter Arzt gutachtlich gehört werden. Ein kürzlich mit Erfolg abgeschlossener Rentenprozess vor dem Sozialgericht Regensburg zeigt zugleich, dass die zunächst von der Klägerseite zu tragenden Kosten (hier: € 5.050,91) eines solchen Gutachtens nicht zwingend endgültig bei ihr verbleiben müssen.
Widerspruchsbescheid vom 27.7.26: GdB 50 bei Depressionen und ADHS

GdB von 30 auf 50 wegen Depression und ADHS erhöht

Nicht jeder ablehnende Bescheid des Versorgungsamtes (hier: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Region Oberpfalz - Versorgungsamt) ist das letzte Wort. Immer wieder erleben wir, dass gesundheitliche Einschränkungen im Verwaltungsverfahren nicht zutreffend bewertet werden. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, dass sich ein Widerspruch lohnen kann – und dass bereits im Widerspruchsverfahren eine sorgfältige rechtliche und medizinische Aufarbeitung den entscheidenden Unterschied machen kann.

Nachforderung nach DRV-Betriebsprüfung: Zahlungsaufforderung über 97.473,79 € gegenstandslos

Eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann für Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben. Werden im Rahmen der Prüfung vermeintlich nicht oder nicht vollständig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge festgestellt, können schnell Nachforderungen in beträchtlicher Höhe entstehen. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt allerdings: Nicht jede Zahlungsaufforderung muss auch tatsächlich berechtigt sein.
Aktualisierung des BAföG-Handbuchs im Juli 2026: Aktuelle VwV berücksichtigt

Aktualisierung des BAföG-Handbuchs: Kommentierung an die neuen BAföG-Verwaltungsvorschriften angepasst

In Kürze erscheint die Aktualisierungslieferung 3/2026 des im Walhalla Verlag veröffentlichten Loseblattwerks „Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – Handbuch der wichtigsten Vorschriften und Urteile für die Praxis“, das Rechtsanwalt Mathias Klose als Bearbeiter betreut. Während in den vergangenen Lieferungen regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung im Mittelpunkt stand, liegt der Schwerpunkt dieser Aktualisierung auf einer grundlegenden Überarbeitung der Kommentierung. Anlass hierfür ist die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG-VwV), die nach ihrer Veröffentlichung am 26. März 2026 seit dem 27. März 2026 gilt. Die Neufassung ersetzt in weiten Teilen die bislang maßgeblichen Verwaltungsvorschriften und passt diese an die zahlreichen gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre an. 

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