Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Erfolgreicher Widerspruch - unbefristete Erwerbsminderungsrente

Volle Erwerbsminderungsrente nach Ablehnung bewilligt

In einem aktuellen Mandat konnten wir erneut zeigen, dass sich ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente lohnen kann – insbesondere dann, wenn psychische Erkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.   Ausgangslage: Ablehnung trotz schwerer psychischer Erkrankung Unser Mandant beantragte im Mai 2025 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hintergrund war eine schwere und chronische Depression, die ihn bereits seit längerer Zeit erheblich in seiner Leistungsfähigkeit einschränkte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnte den Antrag mit Bescheid vom 15.05.2025 ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aus medizinischer Sicht keine Erwerbsminderung vorliege. Zwar wurde eine psychische Erkrankung erkannt, gleichwohl ging die Rentenversicherung von einer vollschichtigen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus.
Sozialgericht Regensburg (15.12.25): Gesamt-GdB 60 bei Post-Covid u.a.

Erfolg im GdB-Verfahren: GdB 60 und Merkzeichen G nach Post-Covid

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 4 SB 341/25) konnten wir für unsere Mandantin einen deutlichen Erfolg im Schwerbehindertenrecht erzielen. Nach anfänglicher Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von lediglich 40 und Ablehnung des Merkzeichens G lenkte die Behörde nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ein: Im Wege eines Vergleichs wurde schließlich ein GdB von 60 sowie das Merkzeichen G anerkannt.

Erfolgreiche Weiterbewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung – Verlängerung um zwei Jahre

Viele Menschen, die eine befristete Rente wegen (voller) Erwerbsminderung beziehen, erleben die anstehende Weiterbewilligung als erhebliche Belastung. Dies gilt insbesondere bei psychischen Erkrankungen, da die Sorge besteht, dass der Rentenversicherungsträger die Einschränkungen nicht mehr im bisherigen Umfang anerkennt. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorbereitung des Weiterbewilligungsantrags und eine klare Darstellung der gesundheitlichen Situation. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie entscheidend eine strukturierte und umfassende Antragstellung sein kann.

Hohe Nachforderung nach DRV-Betriebsprüfung abgewehrt

Die DRV Schwaben hat im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV gegen unsere Mandantin, die Z GmbH, zunächst eine Nachforderung in Höhe von 86.284,95 € festgesetzt. Begründung: Der hälftig beteiligte Gesellschafter Herr N. (50 % / 50 % mit Herrn D.) sei im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2023 als mitarbeitender Gesellschafter abhängig beschäftigt gewesen. Ausschlaggebend sollte nach Auffassung der DRV sein, dass Herr N. zwar per Geschäftsführervertrag zum Geschäftsführer bestellt worden war, seine Eintragung ins Handelsregister aber „aus nicht mehr aufklärbaren Gründen“ unterblieben sei. Daraus leitete die DRV ab: Für die statusrechtliche Beurteilung sei der Zeitpunkt der Eintragung maßgeblich – erst dann „manifestiere“ sich der Wille rechtlich anerkennbar. Gegen diese Bewertung haben wir für die Z GmbH Widerspruch eingelegt – mit Erfolg:

GdB 50 bei Asthma - Wichtiger Schritt auf dem Weg in die Altersrente

Am 27.11.2025 konnten wir vor dem Sozialgericht Landshut (Aktenzeichen S 1 SB 808/24) einen wichtigen Erfolg für unsere Mandantin erzielen. Streitentscheidend war die Höhe des Grades der Behinderung (GdB). Während das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) lediglich einen GdB von 40 anerkennen wollte, benötigte unsere Mandantin einen GdB von 50, um im kommenden Jahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können. Gerade dieser rentenrechtliche Hintergrund ist in der Praxis häufig die maßgebliche Motivation für die Beantragung oder Erhöhung eines GdB und spielt für viele Betroffene eine erhebliche Rolle in ihrer langfristigen Lebens- und Erwerbsplanung.

Volle Erwerbsminderungsrente bei PTBS nach Widerspruch

In einem weiteren rentenrechtlichenVerfahren konnten wir für unsere Mandantin einen wichtigen Erfolg erzielen. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd hatte den Antrag auf Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung zunächst abgelehnt – obwohl bei der Mandantin eine ausgeprägte posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie eine rezidivierende depressive Störung diagnostiziert wurden, die ganz erhebliche Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit hatten. Gegen diese Entscheidung legten wir Widerspruch ein – mit Erfolg:

Erfolg im Widerspruchsverfahren: Bundesagentur für Arbeit bewilligt Gründungszuschuss doch

In einem kürzlich abgeschlossenen Widerspruchsverfahren konnten wir für unseren Mandanten die Bewilligung eines Gründungszuschusses erreichen. Die Bundesagentur für Arbeit – Agentur für Arbeit Augsburg hatte den Antrag zunächst durch Bescheid vom 19.09.2025 abgelehnt. Mit Abhilfebescheid vom 24.11.2025 (W-81101 -05819/25)  wurde dem Widerspruch schließlich abgeholfen und der Gründungszuschuss vollumfänglich bewilligt.

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