In einem aktuellen Mandat konnten wir erneut zeigen, dass sich ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente lohnen kann – insbesondere dann, wenn psychische Erkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Ausgangslage: Ablehnung trotz schwerer psychischer Erkrankung
Unser Mandant beantragte im Mai 2025 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hintergrund war eine schwere und chronische Depression, die ihn bereits seit längerer Zeit erheblich in seiner Leistungsfähigkeit einschränkte.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnte den Antrag mit Bescheid vom 15.05.2025 ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aus medizinischer Sicht keine Erwerbsminderung vorliege. Zwar wurde eine psychische Erkrankung erkannt, gleichwohl ging die Rentenversicherung von einer vollschichtigen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus.