Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Erfolgreiche Berufung: Freiheitsstrafe trotz Bewährungsversagens zur Bewährung ausgesetzt

Wer unter laufender Bewährung eine neue Straftat begeht, muss in der Regel mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Gerichte sehen darin häufig ein Bewährungsversagen – ein starkes Indiz dafür, dass eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht kommt. Doch wie dieser Fall zeigt, kann eine geschickte Verteidigungsstrategie in der Berufungsinstanz durchaus noch einen entscheidenden Unterschied machen.

Strafanzeige als Retourkutsche – Psychologin zu Unrecht beschuldigt

Es gibt Fälle, in denen das Strafrecht instrumentalisiert wird, um anderweitige Ziele zu erreichen. Genau so ein Fall landete kürzlich in unserer Kanzlei: Eine Psychologin, gerichtlich bestellte Gutachterin, sah sich plötzlich mit einer Strafanzeige wegen Verrats von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) konfrontiert. Der Vorwurf? Sie habe in einem familienpsychologischen Gutachten Informationen aus Gesprächen weitergegeben, die sie im Rahmen ihrer Untersuchung erhalten hatte. Auf den ersten Blick klang das schwerwiegend. Doch wer sich die Akte genauer ansah, erkannte schnell: Hier ging es wohl weniger um Geheimnisschutz als um eine missliebige Einschätzung im familienrechtlichen Verfahren. Die Anzeigeerstatterin – Mutter eines betroffenen Kindes – war mit dem Gutachten unsererMandantin nicht einverstanden. Anstatt die Einschätzung nur sachlich oder auf fachlicher Ebene anzufechten, wurde der strafrechtliche Holzhammer ausgepackt. Ein klassischer Versuch, eine unliebsame Expertise aus dem Verfahren zu drängen.

Haftprüfung: AG Regensburg setzt Haftbefehl gegen Mandant außer Vollzug

Untersuchungshaft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit dar und wird daher nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet. Umso bedeutender ist es, wenn es gelingt, dass ein bestehender Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird – wie in dem folgenden, aktuellen Fall. Unser Mandant, der von Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) verteidigt wird, befand sich seit dem 31. Januar 2025 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Regensburg (Az. III Gs 372/25) in Untersuchungshaft. Gegenstand des Verfahrens sind mehrere Vorwürfe, unter anderem Bedrohung, Sachbeschädigung und Nachstellung. Im Rahmen der Haftprüfung am 20. Februar 2025 setzte die Ermittlungsrichterin den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug .

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