Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Wir setzen auf die Zukunft: Unsere neue Anwaltssoftware RA-Micro

Ab Juli 2024 stellen wir unsere Kanzleisoftware auf RA-Micro um. Als erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei ist es unser Ziel, Ihnen nicht nur kompetente und engagierte Rechtsberatung zu bieten, sondern auch im Bereich der digitalen Kanzleiorganisation stets auf dem neuesten Stand zu sein. Mit RA-Micro setzen wir nun auf den Marktführer unter den Anwaltssoftware-Lösungen.

Absolvierte Fortbildung: Verteidigung in Sexualstrafverfahren – Die Neuregelungen im Bereich der Sexualdelikte

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) hat am 28. Juni 2024 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 'Verteidigung in Sexualstrafverfahren – Die Neuregelungen im Bereich der Sexualdelikte' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:
Mathias Klose zählz zu den FOCUS-Business Top-Rechtsanwälten im Fachbereich Sozialrecht in 2024

Rechtsanwalt Mathias Klose gehört auch 2024 zu den Focus-Business Top-Rechtsanwälten im Sozialrecht

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Sozialrecht) gehört zu den Top-Rechtsanwälten in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die ein Datenunternehmen für FOCUS-Business durchgeführt hat. Mathias Klose ist im Jahr 2024 im Fachbereich Sozialrecht, wie schon 2016, 2017 und 2023, ausgezeichnet worden. Die Anwälte, die in der FOCUS-Business-Rechtsanwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung „Top Rechtsanwalt 2024“.

Schwierig aber keinesfalls unmöglich - Merkzeichen "aG" vor dem Sozialgericht erreicht

Das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) ist eines der am häufigsten begehrten Nachteilsausgleichsmerkzeichen im Behindertenrecht, nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Berechtigung, Behindertenparkplätze zu benutzen. Das Merkzeichen "aG" gilt im Allgemeinen jedoch als sehr schwierig zu erlangen. Angesichts der hohen rechtlichen Voraussetzungen des § 229 Abs. 3 SGB IX verwundert dies aber nicht: 

Einigung im Eilverfahren - DRV setzt Vollziehung eines Betriebsprüfungsbescheids aus

Unser Mandant ist im Baubereich tätig. Nach einer von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) durchgeführten Betriebsprüfung machte diese durch Bescheid vom 10. Juli 2023 eine Nachforderung an Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen geltend in Höhe von etwa 952.000 €. Diese Summe konnte unser Mandant nicht begleichen. Neben dem eingelegten Widerspruch war daher auch die notwendige Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom 10. Juli 2023 bei der DRV Bund beantragt worden. Diesem Antrag hatte der Rentenversicherungsträger zunächst auch stattgegeben, allerdings nur bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens. Wie so oft wies die DRV den Widerspruch im weiteren Verlauf als unbegründet zurück, so dass wir für unseren Mandanten Klage zum Sozialgericht Landhut erhoben haben. Zugleich beantragten wir wiederum die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom 10. Juli 2023, diesmal bis zum Abschluss des Klageverfahrens, da sich an der wirtschaftlichen Situation unseres Mandanten im Vergleich zum Widerspruchsverfahrens nichts Wesentliches geändert hatte. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen lehnte die Rentenversicherung diesmal den Antrag aber ab. Um die Vollstreckung, die eine Insolvenz unseres Mandant zur Folge gehabt hätte, noch abwenden zu können, wurde vor dem Sozialgericht Landshut zusätzlich zur bereits erhobenen Klage ein Eilrechtsschutzverfahren eingeleitet.
DRV Bund gibt Anerkenntnis in Prozess über Erwerbsminderungsrente vor dem SG Landshut ab

DRV Bund erkennt vor Gericht volle Erwerbsminderungsrente an

Zu den Kernbereichen unserer anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht zählt der Bereich der Erwerbsminderungsrente. In diesem Kernbereich konnten wir jüngst wieder einen großen Erfolg verzeichnen. In einem Rentenverfahren vor dem Sozialgericht Landshut erkannte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) den Anspruch unserer Mandantin auf eine Erwerbsminderungsrente an. Die Krankheiten unserer Mandantin lesen sich quantitativ und qualitativ eindrucksvoll: Rezidivierende depressive Episoden, ggw. mittelgradig (ICD 10: F332) Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD 10: F45.41) Panikstörung (ICD 10: F 41.0) Agoraphobie mit Panikstörung (ICD 1O: F40.01) kombinierte Persönlichkeitsstörung mit selbstunsicheren, zwanghaften und depressiven Anteilen bei chronischen Traumatisierungen seit der Kindheit und im Arbeitsleben (ICD: F61.0)Impingementsyndrom Schultern bds. (ICD 10: M75.4) Gonarthrose bds'. (F40.01) HWS / LWS Syndrom (ICD 10: M54.10) Leichtgradiges obstruktives Schlaf Apnoe Syndrom Chronisches Reizdarmsyndrom

Kostenlose Parkplätze für unsere Mandanten

Wie schon bisher haben wir für unsere Mandanten unmittelbar vor dem Kanzleigebäude drei kostenlose Parkplätze. Nach einer Neugestaltung der Außenanlagen des Bürogebäudes Yorckstr. 20/22 ist die Zufahrt zum Parkplatz aber nun durch eine Schranke gesichert. Bitte klingeln Sie an der Schranke, wir öffnen die Schranke dann für Sie, so dass Sie unsere Kanzlei mit dem Pkw auch weiterhin bequem erreichen und dort kostenlos parken können.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.