Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Erfolgreich verteidigt: AÜG-Verfahren eingestellt

Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 16 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) sind oft Annexverfahren zu Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Obwohl es sich "nur" um Ordnungswidrigkeiten handelt, sollten die Verfahren aber dennoch nicht vernachlässigt werden, denn es drohen Geldbußen bis zu 500.000,- €.  Auch gegen unseren Mandanten wurde zunächst wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt. Daran anschließend wurde ihm dann vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a AÜG begangen zu haben, also vorsätzlich oder fahrlässig einen Leiharbeitnehmer einem Dritten ohne Erlaubnis überlassen zu haben. Das Bußgeldverfahren bleibt für unseren Mandanten erfreulicherweise aber ohne Konsequenzen.

Sozialgerichtliches Mastozytose-Gutachten: GdB 50

Die Anerkennung eines angemessenen Grads der Behinderung (GdB) ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, da sie mit weitreichenden rechtlichen Vorteilen verbunden ist. Dennoch erleben wir in der anwaltlichen Praxis häufig, dass Anträge von den Versorgungsbehörden nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und zu niedrig bewertet werden, gerade wenn es um seltenere Erkrankungen geht, etwa um die systemische Mastozytose. Ein aktueller Fall aus uznserer Kanzlei vor dem Sozialgericht (SG) Detmold zeigt exemplarisch, dass eine gerichtliche Überprüfung in solchen Fällen lohnenswert ist.

Erfolgreiche Verteidigung: Milde Strafe in Prozess um vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge

Wenn der Vorwurf schwer wiegt, drohen schwerwiegende Konsequenzen. Unser Mandant sah sich nach einer Betriebsprüfung einer Anklage wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB ausgesetzt – Beiträge in Höhe von 496.222,32 €. Bei solchen Beträgen steht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum. Zudem drohte die Einziehung von Wertersatz in Höhe von ebenfalls 496.222,32 €, die den wirtschaftlichen Ruin bedeutet hätte. Doch jedes Verfahren hat seine Details, und diese können entscheidend sein. Im Verfahren vor dem Landgericht Regensburg (Az. 6 KLs 603 Js 29067/21) haben wir nachgewiesen, dass unser Mandant nicht Täter, sondern lediglich Gehilfe war. Das ist juristisch für die Strafzumessung von großer Bedeutung. Auch wurde gezeigt, dass er weder Zugriff auf die ersparten Sozialversicherungsaufwendungen hatte noch eigenständig darüber verfügte.

Wenn die DRV die Rente ablehnt – Der Gang zum Sozialgericht lohnt!

Wenn es nach der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geht, sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen offenbar oft erstaunlich fit für den Arbeitsmarkt. So auch im Fall unserer Mandantin, die seit vielen Jahren unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und schweren Depressionen leidet. Eine Krankheitshistorie, die geprägt ist von langwierigen Klinik- und Reha-Aufenthalten, intensiven Psychotherapien und medikamentöser Behandlung. Ein normales Berufsleben? Unmöglich. Studium? Musste sie abbrechen. Ausbildung? Ebenfalls gescheitert – nicht aus mangelndem Willen, sondern weil die Krankheit ihr immer wieder die Beine wegzog.  Trotz dieser offensichtlichen Einschränkungen lehnte die DRV im Jahr 2023 ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab.

GdB von 20 auf 50 - Schwerbehinderung bei Mastozytose

Seit einigen Jahren schon befassen wir uns in der Kanzlei mit den rechtlichen Auswirkungen der (systemischen) Mastozytose, besonders im Zusammenhang mit dem GdB und der Rente wegen Erwerbsminderung. Der Regelfall beim GdB ist, dass die zuständige Behörde den GdB zu niedrig bemisst, vielfach dürfte in Bezug auf die systemische Mastozytose einfach das fachlich-medizinische Wissen fehlen. Mit einem GdB-Bescheid von 20 (!) bei systemischer Mastozytose wandte sich vor Kurzem auch eine Mandntin an uns. Schon ein erster Blick auf die Krankengeschichte zeigte, dass dieser bei Weitem zu niedrig war.

Widerspruch alleine reicht nicht - AdV nicht vergessen!

Ein aktueller Fall aus meiner Kanzlei zeigt erneut eine Problematik, die sich in der Praxis regelmäßig stellt: Ein Widerspruch gegen einen Betriebsprüfungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie trotz des Widerspruchs dazu verpflichtet sind, die im Bescheid festgesetzten Beträge zunächst zu begleichen, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Rente wegen voller Erwerbsminderung: Dauerrente für unseren Mandanten

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist für viele Betroffene eine wichtige finanzielle Stütze. Doch was passiert, wenn die zunächst befristet bewilligte Rente ausläuft? In diesen Fällen ist ein sogenannter Weiterbewilligungsantrag erforderlich. Allerdings zeigt die Praxis: Solche Anträge werden von den Rentenversicherungsträgern zunehmend strenger geprüft, was zu Unsicherheiten bei den Antragstellern führt.

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