"Was lange währt, wird endlich gut" - ein sehr passendes Sprichwort für einen aktuellen Rentenfall aus unserer Kanzlei. Nach einem langen und komplizierten Rechtsstreit ist es uns gelungen, für unsere Mandantin, die u.a. an einer rezidivierenden depressiven Störung mit immer wiederkehrenden schweren Episoden leidet, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund durchzusetzen. Nachdem sich die Berliner Rentenbehörde, wie so oft, zunächst weigerte, eine Rente zu bewilligen, konnte im Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut (Az. S 8 R 627/23) eine Wendung zugunsten unserer Mandantin erreicht werden. Nach einem medizinischen Sachverständigengutachten, auf das wir gedrängt hatten, unterbreitete der Rententräger ein Vergleichsangebot, das unsere Mandantin mehr als gerne angenommen hat: