Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

AG Regensburg: "Der Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 25.02.2026, Az. III Gs 164/26 jug, wird ersetzt durch einen Unterbringungsbefehl gem. § 72 Abs. 4 S. 2 JGG. Es wird die Unterbringung des Beschuldigten im Berufsbildungswerk Abensberg angeordnet, §§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 4 S. 2 JGG."

AG Regensburg - Untersuchungshaft vermieden

Für Jugendliche und Heranwachsende stellt die Untersuchungshaft regelmäßig eine besonders gravierende Belastung dar. Die plötzliche Inhaftierung, die Trennung vom sozialen Umfeld und die Konfrontation mit dem Justizvollzug können gerade bei jungen Menschen erhebliche Auswirkungen auf die weitere persönliche Entwicklung haben. Der Gesetzgeber hat deshalb im Jugendstrafrecht besondere Schutzmechanismen vorgesehen. Einer davon ist die Möglichkeit, Untersuchungshaft unter bestimmten Voraussetzungen durch eine geeignete Unterbringung zu ersetzen. Von genau dieser Möglichkeit konnte in einem aktuellen Verfahren erfolgreich Gebrauch gemacht und die weitere U-Haft für einen Mandanten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose vermieden werden.
BAföG-Rückforderung um 82% reduziert

Studierendenwerk reduziert Forderung deutlich - Erfolg im Widerspruchsverfahren

Für viele Studierende ist BAföG die finanzielle Grundlage ihres Studiums. Umso belastender ist es, wenn nach einer zunächst bewilligten Förderung plötzlich ein Bescheid ergeht, wonach kein Anspruch bestanden haben soll – verbunden mit einer erheblichen Rückforderung. Genau dies erlebte unsere Mandantin, eine Psychologiestudentin.  
Nach Widerspruch: GdB 50 beim ZBFS erreicht

GdB 50 im Widerspruch durchgesetzt – warum eine gute Begründung entscheidend ist

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Erstbescheide im Schwerbehindertenrecht die tatsächlichen Einschränkungen der Betroffenen nicht vollständig erfassen. So auch in einem aktuellen Verfahren vor dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS): Trotz einer Vielzahl erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen wurde vom ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt zunächst lediglich ein Gesamt-GdB von 40 festgestellt. Erst im Widerspruchsverfahren konnte eine Erhöhung auf 50 erreicht werden – und zwar ohne den Umweg über ein Klageverfahren.
SG Regensburg - Pflegegrad 2 bei ME/CFS erreicht

Pflegegrad 2 bei ME/CFS durchgesetzt – Sozialgericht Regensburg stärkt Rechte von Betroffenen

Die Zahl der Mandate im Zusammenhang mit Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) nimmt in unserer Praxis spürbar zu. Die Erkrankung ist komplex, in ihrer Ausprägung oft schwer zu erfassen und wird im sozialrechtlichen Kontext noch immer nicht durchgehend zutreffend bewertet. Umso bedeutsamer sind gerichtliche Entscheidungen, die die tatsächlichen Einschränkungen der Betroffenen angemessen berücksichtigen. Mit Urteil vom 23.04.2026 (Az. S 2 P 17/24) hat das Sozialgericht Regensburg einer von uns vertretenen Mandantin Leistungen nach Pflegegrad 2 zugesprochen.
Videoverhandlung: Bundesweite Vertretung vor den Sozialgerichten ohne Mehrkosten

Bundesweite Vertretung im Sozialrecht – effizient und ohne Mehrkosten durch Videoverhandlung

Viele Ratsuchende gehen davon aus, dass sie für ihr sozialrechtliches Anliegen zwingend eine Kanzlei in räumlicher Nähe beauftragen müssen. Diese Annahme entspricht jedoch längst nicht mehr der heutigen Praxis. Als im Sozialrecht tätige Kanzlei vertreten wir Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Der Wohn- oder Aufenthaltsort spielt für die Mandatsbearbeitung in der Regel keine entscheidende Rolle. Die Kommunikation erfolgt zuverlässig per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz – strukturiert, transparent und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt. Ein wesentlicher Faktor für diese ortsunabhängige Tätigkeit ist die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Videoverhandlung gemäß § 110a SGG. Diese erlaubt es, gerichtliche Termine unter bestimmten Voraussetzungen ohne physische Anwesenheit im Gerichtssaal durchzuführen. Für Mandanten bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung: Anreisen entfallen, organisatorischer Aufwand wird reduziert und zusätzliche Kosten können vielfach vermieden werden.
Volle EM-Rente vor dem SG Nürnberg für die Mandantin erreicht

Erfolgreiche Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht Nürnberg

In einem aktuellen Rentenverfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg (S 5 R 602/25) konnten wir für unsere Mandantin einen wichtigen Erfolg erzielen: Nach zunächst ablehnender Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern wurde im Termin vom 15.04.2026 ein Vergleich geschlossen, der zur Bewilligung einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente führte.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - Handbuch der wichtigsten Vorschriften und Urteile für die Praxis” von Rechtsanwalt Mathias Klose erscheint im Walhalla Fachverlag (als Loseblattausgabe - ISBN 978-3-8029-2017-2 , als Online-Dienst und über Juris. 2. Aktualisierung 2026 erscheint in Kürze.

2. BAföG-Update 2026 erscheint in Kürze

Mit der zweiten Aktualisierung 2026 des BAföG-Handbuchs von Mathias Klose setzt sich die Verdichtung der Rechtsprechung im Ausbildungsförderungsrecht fort. Die aktuellen Entscheidungen betreffen insbesondere die Abgrenzung zur Grundsicherung (SGB II), die Förderfähigkeit von Auslandsaufenthalten, sowie verfahrensrechtliche Fragen rund um Bewilligung, Mitwirkung und Rechtsschutz.

Kanzlei

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Telefax: 0941 307 44 55 1

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Web: www.ra-klose.com 

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