Unser Mandant stand vor einem schwierigen Kampf: Mit einem GdB von 40 wurde sein Antrag auf Erhöhung auf einen GdB von 50 vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abgelehnt. Der Widerspruch war erfolglos, und so blieb nur der Weg vor das Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 SB 684/23). Hier zeigten wir einmal mehr, wie wichtig es ist, bis zum Schluss für seine Rechte zu kämpfen, und, warum es Sinn macht, sich in einem GdB-Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.
Das Gericht beauftragte zwei Gutachter, die den Mandanten orthopädisch und psychiatrisch untersuchten. Trotz dieser Gutachten, die keinen höheren Grad der Behinderung befürworteten, gelang es Rechtsanwalt Klose im Erörterungstermin am 26.09.2024, das Gericht und das ZBFS durch eine fundierte und geschickte Argumentation davon zu überzeugen, dass ein GdB von 50 durchaus gerechtfertigt ist.