Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

GdB 50 – auch viele "kleinere" Erkrankungen können den Ausschlag geben

Im Zusammenhang mit der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wird häufig davon ausgegangen, dass hierfür eine einzelne, besonders schwerwiegende Erkrankung ursächlich sein muss – etwa eine rezidivierende Depression, eine Tumorerkrankung oder ein Zustand nach Herzinfarkt. In der Praxis der sozialrechtlichen Begutachtung zeigt sich jedoch ein differenzierteres Bild: Auch mehrere, für sich genommen weniger gravierende Gesundheitsstörungen können in ihrer Gesamtheit zu einem erheblichen Funktionsverlust und damit zu einem höheren GdB führen.

Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen angeblicher Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht

In einem aktuellen Verfahren gegen einen unserer Mandanten aus der Baubranche konnte ein Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten erfolgreich zur Einstellung gebracht werden. Mit Datum vom 22.7.2025 teilte das Hauptzollamt Augsburg mit: "Sehr geehrter Herr Klose, das gegen Ihren Mandanten eingeleitete Verfahren habe ich eingestellt".

Volle Erwerbsminderungsrente nach nur sechs Monaten Verfahrensdauer

In einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht München (Az. S 64 R 43/25) konnten wir für unsere Mandantin einen erfreulichen und schnellen Erfolg erzielen: Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat mit Anerkenntnis vom 17.07.2025 einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis Februar 2027 sowie einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer zugestimmt. Besonders hervorzuheben ist in diesem Fall die ungewöhnlich kurze Dauer des Verfahrens: Zwischen Klageeinreichung und Anerkenntnis lagen lediglich rund sechs Monate – ein Zeitraum, der im sozialgerichtlichen Kontext alles andere als selbstverständlich ist.

Pflegegrad 2 für ein Kleinkind mit Trisomie 21

Wenn Eltern für ihr schwer beeinträchtigtes Kind Pflegeleistungen beantragen, erwartet man Mitgefühl und Unterstützung – doch in der Realität gibt es oft nur Ablehnung und bürokratische Blockade. So auch in einem aktuellen Fall, den wir für eine Familie vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. 12 P 41/24) geführt haben: Ihr zweijähriger Sohn, der mit Trisomie 21 lebt und in vielen Lebensbereichen intensive Hilfe benötigt, erhielt trotz offenkundiger Einschränkungen zunächst keinen Pflegegrad. Weder im Antrags- noch im Widerspruchsverfahren erkannte die Pflegekasse einen relevanten Pflegebedarf an.

440.000 € Nachforderung nach Betriebsprüfung – Vollstreckung gestoppt

Nach einer Betriebsprüfung flatterte unserem Mandanten ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ins Haus: Nachforderung in Höhe von über 440.000 € – sofort fällig, ohne Wenn und Aber. Was viele nicht wissen: Widerspruch und Klage haben bei solchen Bescheiden keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob man den Bescheid für falsch hält oder juristisch angreift. Es droht die sofortige Vollstreckung – mit allen Konsequenzen. Genau deshalb prüfen wir bei Betriebsprüfungsmandaten routinemäßig die Möglichkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung. Nur so lässt sich die Vollstreckung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens abwenden. Der Antrag muss gut begründet werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer unbilligen Härte – zum Beispiel durch betriebswirtschaftliche Auswertungen oder aktuelle Steuerunterlagen.

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