Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, erwartet eine zeitnahe Bearbeitung. Doch in der Praxis sehen sich Antragstellerinnen und Antragsteller häufig mit erheblichen Verzögerungen konfrontiert. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verweist dabei regelmäßig auf ausgelastete Kapazitäten, insbesondere im Bereich der medizinischen Begutachtung. Nicht selten vergehen viele Monate, ohne dass es zu einer Entscheidung kommt.
So erging es auch einer unserer Mandantinnen, die im Juni 2024 bei der DRV Bayern Süd eine Erwerbsminderungsrente beantragte. Bereits im Juli wurde ihr mitgeteilt, dass eine neuropsychiatrische Begutachtung erforderlich sei. Geschehen ist danach über sechs Monate lang nichts – ohne erkennbaren sachlichen Grund. Erst auf unsere Untätigkeitsklage hin, die wir im Januar 2025 beim Sozialgericht Landshut erhoben (Az. S 6 R 54/25), kam Bewegung in das Verfahren. Binnen weniger Wochen wurde das Gutachten veranlasst und am 26. März 2025 der Rentenbescheid erlassen.