Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Instanzen: 2 - Säumniszuschläge: 0

Nach einer Betriebsprüfung macht die Deutsche Rentenversicherung oft nicht nur Beitragsnachforderungen tur Sozialversicherung geltend, sondern auch Säumniszuschläge. Diese treiben die Forderung häufig massiv in die Höhe, sie betragen immerhin 1% des rückständigen Sozialversicherungsbeitrags pro Monat. Im konkreten Fall kamen zu einer Beitragsnachforderung in Höhe von rund 88.000 € noch Säumniszuschläge von etwa 30.000 €. An der Nacherhebung der Beiträge konnte leider auch im sozialgerichtlichen Verfahren nicht gerüttelt werden. Allerdings konnte im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht (Az. L 7 BA 71/23) trotzdem ein für unseren Mandanten günstiger Vergleich geschlossen werden:

Ausbildung zum Ergotherapeuten - Rentenversicherung übernimmt Schulkosten

Unser Mandant lag mit seiner Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut im Streit darüber, ob diese die Kosten seiner Ausbildung zum Ergotherapeuten trägt. Die DRV Bayern Süd weigerte sich zunächst. Auch das Widerspruchsverfahren brachte für unseren Mandanten noch keinen Erfolg. Erfolg brachte dann aber das vor dem Sozialgericht Regensburg geführte Klageverfahren (Aktenzeichen S 9 R 832/22). Nach einem Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage gab die Rentenkasse mit Schriftsatz vom 23. April 2024 ein Vergleichsabgebot ab, das unser Mandant gerne akzeptiert hat:

ZBFS erkennt Schwerbehinderung an

Ein "Klassiker" in Schwerbehindertenverfahren ist der Rechtsstreit um die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bei psychischen Erkrankungen. Die Versorgungsämter sind gerade bei Erkrankungen der Psyche zunächst oft zurückhaltend, was die GdB-Höhe angeht. Häufig führen hier aber Sozialgerichtsverfahren dann zum geschünschten Erfolg, d.h. zur Feststellung des gewünschten GdB. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.

Eilverfahren nach Betriebsprüfung - DRV setzt Vollziehung aus

Widersprüche und Klagen gegen Betriebsprüfungsbescheide der Träger der Rentenversicherung haben keine aufschiebende Wirkung. Will man diese erreichen, muss zuästzlich zum Widerspruch bzw. zur Klage ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden oder ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim zuständigen Sozialgericht. So war auch hier die Ausgangssituation. Unser Mandant ist Gastronom. Nach einer Betriebsprüfung macht die DRV Bayern Süd eine Nachforderung in Höhe von fast 90.000 € geltend. Gegen den Betriebsprüfungsbescheid wurde Widerspruch erhoben und zugleich die Aussetzung der Vollziehung bei der Rentenversicherung beantragt. 

ZBFS erkennt eigene Untätigkeit an

Sozialverfahren dauern lange. Manchmal zu lange. Um einer zu langen Verfahrensdauer entgegen wirken zu können, sieht § 88 SGG die Möglichkeit vor, eine sogenannte Untätigkeitsklage zu erheben, um eine grundlos untätige Behörde zum Tätigwerden zwingen zu können. In der Regel hat eine Sozialbehörde (nur) 6 Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden und nur 3 Monate, um über einen Widerspruch zu entscheiden.
Die DRV Bund bietet im Widerspruchsverfahren eine "bevorzugte Bearbeitung" an

DRV führt "bevorzugte Bearbeitung" in der Betriebsprüfung ein!?

Im Falle einer Mandantin, die wir im Rahmen einer durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) durchgeführten Betriebsprüfung im Widerspruchsverfahren vertreten, tat sich, wie häufig, erstmal gar nichts. Jedenfalls nichts, was uns bekannt wurde. Wir wandten uns daher an die DRV Bund mit einer Sachstandsanfrage. Darauf haben wir die Antwort erhalten, "...der Vorgang ist in Bearbeitung. Wir bitten um Geduld. Sollten Sie eine bevorzugte Bearbeitung wünschen, teilen Sie dies bitte mit.":

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