Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

AOK Bayern - KI übernimmt die Kontrolle!?

Für eine Mandantin hatten wir gegen einen 1. Bescheid der AOK Bayern – Direktion Landshut/Kelheim – Widerspruch betreffend den Zeitpunkt der Beendigung der Familienversicherung der Tochter unserer Mandantin erhoben. Wenige Tage nach Widerspruchseinlegung erhielten wir einen 2. Bescheid der AOK, in dem der Zeitpunkt der Beendigung korrigiert wurde, und zwar auf den Zeitpunkt, der auch von unserer Mandantin gewünscht war. Der Widerspruch war also an sich erfolgreich – dachten wir jedenfalls. Und auch nur einige Tage lang. Dann kam die KI in's Spiel.

Erwerbsminderungsrente - 32.784,48 € Nachzahlung für unsere Mandantin

Für unsere Mandantin haben wir vor dem Sozialgericht Landshut eine Rente wegen Erwerbsminderung rückwirkend bis April 2020 durchgesetzt – und das trotz widersprüchlicher Gutachten, die den Prozess erschwerten. Neben der monatlichen Rente erhält unsere Mandantin nun auch eine Rentennachzahlung in Höhe von 32.784,48 €. Diese Summe bedeutet eine enorme Entlastung für sie, da sie aufgrund der lange ausbleibenden Rentenzahlungen fast am Existenzminimum leben musste.

Durch Klage zum Ziel - volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend erreicht

Der "Erwerbsminderungsrenten-Klassiker": Der Mandant ist schwer krank, doch die Rentenversicherung sieht das anders und verwehrt ihm die beantragte Erwerbsminderungsrente. Das passiert täglich - leider - zig Mal.  Aber: Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen, gehen Sie den (Rechts-) Weg weiter. Der Weg mag mitunter steinig sein, führt aber häufig zum Ziel.     So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Sozialrechtskanzlei: Durch ein medizinisches Sachverständigengutachten konnte die DRV Bayern Süd davon überzeugt werden, dass unser Mandant seit Rentenantragstellung im Mai 2023 erwerbsgemindert ist. Die Rentenversicherung unterbreitete daher nun das "Angebot", unserem Mandanten rückwirkend ab Juni 2023 eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung zu gewähren. Ein Angebot, das unser Mandant natürlich gerne angenommen hat (SG Landshut - S 7 R  623/23).

Jetzt neu: "Der aktuelle BAföG-Ratgeber" in 3. Auflage

Pünktlich zum Wintersemester 2024/25 ist der aktuelle BAföG-Ratgeber von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose in bereits dritter Auflage erschienen mit allen Neuerungen durch das 29. BAföG-Änderungsgesetz: - Studienstarthilfe, - Flexibilitätssemester, - verlängerte Fachrichtungswechselmöglichkeit, - Erhöhung der Elternfreibeträge, etc.   Erhältlich im Buchhandel als Ebook (12,95 €) und Printausgabe (19,95 €).     Mathias Klose, Der aktuelle BAföG-Ratgeber, 3. Auflage 2024, Walhalla Fachverlag.    

Absolvierte Fortbildung: Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Falke hat am 15. Oktober 2024 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 'Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Themen beschäftigte: · einstweiliger Rechtsschutz und aufschiebende Wirkung von Verwaltungsakten · verfassungsrechtliche Anforderungen an den einstweiligen Rechtsschutz · Grundsatz der aufschiebenden Wirkung · Anordnung der sofortigen Vollziehung · Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung · Zulässigkeit und Begründetheit der einstweiligen Anordnung · aktuelle Rechtsprechung zum einstweiligen Rechtsschutz 

Berufung beseitigt Bestrafung

Unser Mandant geriet in eine häusliche Auseinandersetzung mit der Mutter seiner Kinder, von der er getrennt lebte. Er verständigte deswegen die Polizei. Die kam auch und deeskalierte die Situation. Unser Mandant sah die Situation als geklärt an. Winige Monate später erhielt er dann - für ihn - durchaus überraschende Post. Wegen der Auseinandersetzung wurde ihm ein Strafbefehl wegen Körperverletzung zugestellt mit einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen. Die Kindesmutter hatte die Situation wesentlich anders als er geschildert, wie wir später der Ermittlungsakte entnehmen konnten.

Erfolg mit Widerspruch: BG hebt Beitragsbescheide wieder auf

Unsere Mandantin ist im Baugewerbe tätig. Nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) machte die DRV Nachforderungen zur Sozialversicherung für die Jahre 2013 - 2016 geltend. Diese konnte seinerzeit im Widerspruchsverfahren abgewendet werden. An die sich (zunächst) aus der DRV-Prüfung ergebende Nachforderung schloss sich dann aber die zuständige Berufsgenossenschaft, die BG Bau, an und erhob ihrerseits Beiträge zur Unfallversicherung für die Jahre 2013 - 2016, ohne Rücksicht darauf, dass die Beitragsforderung der Rentenversicherung aus der Betriebsprüfung im Widerspruchsverfahren wieder aufgehoben worden war. Ein solches Vorgehen ist rechtlich möglich, in der Praxis aber ungewöhnlich. Für unsere Mandantin legten wie gegen die Beitragsänderungsbescheide betreffend die Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 Widerspruch ein. Mit Erfolg.

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Anwälte

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Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
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Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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