Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Abweichung vom Sachverständigengutachten zugunsten des Mandanten

Trotz negativer Gutachten: GdB von 50 für Mandanten durchgesetzt

Unser Mandant stand vor einem schwierigen Kampf: Mit einem GdB von 40 wurde sein Antrag auf Erhöhung auf einen GdB von 50 vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abgelehnt. Der Widerspruch war erfolglos, und so blieb nur der Weg vor das Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 SB 684/23). Hier zeigten wir einmal mehr, wie wichtig es ist, bis zum Schluss für seine Rechte zu kämpfen, und, warum es Sinn macht, sich in einem GdB-Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Das Gericht beauftragte zwei Gutachter, die den Mandanten orthopädisch und psychiatrisch untersuchten. Trotz dieser Gutachten, die keinen höheren Grad der Behinderung befürworteten, gelang es Rechtsanwalt Klose im Erörterungstermin am 26.09.2024, das Gericht und das ZBFS durch eine fundierte und geschickte Argumentation davon zu überzeugen, dass ein GdB von 50 durchaus gerechtfertigt ist.

Verfahren eingestellt - Vorwurf der Beitragsvorenthaltung bleibt straflos

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) verteidigte zusammen mit dem renommierten Regensburger Kollegen Helmut Mörtl einen Mandanten aus der Baubranche, dem die Staatsanwaltschaft Regensburg vorwarf, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 327.000 € vorenthalten zu haben. Eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) in einer wie hier vorgeworfenen Größenordnung kann zu einer Freiheitsstrafe führen, in jedem Falle aber zu einer Bewährungsstrafe sowie zur Einziehung von Wertersatz. Verfahrenseinstellung sind bei sechsstelligem Beitragsschaden äußerst selten.     Dennoch gelang hier eine solche.

Kanzlei Klose auf Facebook

Ab jetzt finden Sie uns auf vielfachen Wunsch unserer Mandanten und vieler Leser unseres Blogs auch auf Facebook. Mit unserem neuen Facebook-Account erweitern wir unser Angebot, um Sie noch umfassender über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht zu informieren.

Kommunikation mit dem ZBFS per beA möglich

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist in Bayern beispielsweise zuständig für die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB). Es bietet seit Längerem schon Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation gemäß § 36a SGB I an. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Das ZBFS hat diesen Zugang eröffnet, u.a. ist das ZBFS über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erreichen. So weit so gut. Wer dann aber versucht, die SAFE-ID, also die "beA-Adresse" einer der sieben Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales zu finden, z.B. des ZBFS Region Oberpfalz in Regensburg, wird schnell verzweifeln. Denn eine solche SAFE-ID findet sich nicht. Keine der Regionalstellen hat eine eigene beA-Adresse. Aus diesem Grunde kommunizieren viele Anwälte mit dem ZBFS häufig, aber nicht mehr zeitgemäß, per Telefax. Das muss aber nicht sein. 

„Zweimal zur Kasse gebeten“ - Wiwo-Artikel zum Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten

Ein sozialrechtlicher Klassiker und aus unserer Sicht ein sehr unrühmliches Kapitel der deutschen Sozialrechtsgeschichte ist die Beitragspflicht von Betriebsrenten, z.B. Direktversicherungen, in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Für die Betroffenen stellt die doppelte Verbeitragung ihrer Betriebsrenten nicht nur einen herben wirtschaftlichen Nachteil dar, sondern für viele auch eine riesige Enttäuschung.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.