Versicherungspflicht von Lehrern - Gesetzgeber reagiert auf "Herrenberg-Urteil"
Normalerweise finden Sie an dieser Stelle ausschließlich Neuigkeiten direkt aus der Kanzlei Klose. Aufgrund der überragenden Bedeutung einer aktuellen Gesetzesänderung verlassen wir ausnahmsweise die Kanzlei aus Regensburg und stellen Ihnen den neuen § 127 SGB IV aus Berlin vor.
Jahrzehntelang konnten Bildungseinrichtungen aufatmen: Selbständige Lehrkräfte unterrichteten fleißig – ohne, dass Sozialversicherungsbeiträge fällig wurden. Musikschulen, Volkshochschulen und Co. lebten in harmonischer Eintracht mit der Rentenversicherung. Doch dann kam das Bundessozialgericht am 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil von 2022 und zerstörte diese Idylle mit einem Paukenschlag: Plötzlich galt eine Musiklehrerin nicht mehr als Selbständige, sondern als abhängig Beschäftigte – mit allen sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen.
Panik in den Bildungseinrichtungen: Existenzgefährdende Nachforderungen standen im Raum. Doch der Gesetzgeber griff (diesmal erstaunlich schnell) ein und schuf mit § 127 SGB IV eine Übergangsregelung – zumindest bis Ende 2026.
Hier erfahren Sie mehr dazu: https://ra-klose.com/leistungsspektrum/sozialrecht/versicherungspflicht-von-lehrkraeften