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Haftprüfung: AG Regensburg setzt Haftbefehl gegen Mandant außer Vollzug

Untersuchungshaft stellt einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit dar und wird daher nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet. Umso bedeutender ist es, wenn es gelingt, dass ein bestehender Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird – wie in dem folgenden, aktuellen Fall.

Unser Mandant, der von Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) verteidigt wird, befand sich seit dem 31. Januar 2025 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Regensburg (Az. III Gs 372/25) in Untersuchungshaft. Gegenstand des Verfahrens sind mehrere Vorwürfe, unter anderem Bedrohung, Sachbeschädigung und Nachstellung. Im Rahmen der Haftprüfung am 20. Februar 2025 setzte die Ermittlungsrichterin den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug .

Für den Mandanten bedeutet diese Entscheidung nicht nur die Wiedererlangung seiner Freiheit, sondern auch die Möglichkeit, sich aktiv und unmittelbar in die Verteidigung einzubringen – eine Chance, die während der Haft naturgemäß stark eingeschränkt ist.

Dieser Fall verdeutlicht, dass eine Untersuchungshaft kein Automatismus ist und der Verteidigung hier wichtige Instrumente zur Verfügung stehen, um die Freiheitsrechte des Mandanten zu schützen.

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