
Erfolgreicher Widerspruch: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durchgesetzt
In einem aktuellen Fall konnten wir erfolgreich die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für einen Mandanten erreichen. Zuvor hatte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd den entsprechenden Antrag abgelehnt – mit einer Begründung, die erhebliche Unklarheiten aufwies.
Unser Mandant war aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, insbesondere Arthrose im Knie und in der Schulter, nicht mehr in der Lage, seine bisherige Tätigkeit in der Logistik dauerhaft auszuüben. Um seine Erwerbsfähigkeit zu sichern und eine berufliche Neuorientierung zu ermöglichen, beantragte er daher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 10 SGB VI.
Die Rentenversicherung lehnte den Antrag jedoch ab und begründete dies widersprüchlich. Einerseits wurde eine „derzeit nicht ausreichende Belastbarkeit“ des Mandanten behauptet, andererseits wurde angeführt, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vorlägen, da eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit durch die Maßnahme nicht zu erwarten sei.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens konnten wir diese Argumentation erfolgreich widerlegen. Insbesondere zeigte der ärztliche Entlassungsbericht der Reha-Maßnahme, dass eine objektivierbare Leistungssteigerung vorlag und der Mandant durchaus in der Lage ist, an Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe teilzunehmen. Zudem wurde nachgewiesen, dass seine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist – eine der zentralen Voraussetzungen für einen Anspruch nach § 10 SGB VI.
Die Deutsche Rentenversicherung erkannte diese Argumente letztlich an und bewilligte mit Bescheid vom 11. Februar 2025 die beantragten Leistungen.
Fazit: Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende des Verfahrens. Der Widerspruch bietet die Möglichkeit, unberechtigte Entscheidungen zu korrigieren. Wer sich bei der Durchsetzung seiner sozialrechtlichen Ansprüche unterstützen lassen möchte, findet in der Rechtsanwaltskanzlei Klose einen erfahrenen Partner. Bei Fragen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder anderen sozialrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne.