Erfolgreiche Berufung: Freiheitsstrafe trotz Bewährungsversagens zur Bewährung ausgesetzt
Wer unter laufender Bewährung eine neue Straftat begeht, muss in der Regel mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Gerichte sehen darin häufig ein Bewährungsversagen – ein starkes Indiz dafür, dass eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht kommt. Doch wie dieser Fall zeigt, kann eine geschickte Verteidigungsstrategie in der Berufungsinstanz durchaus noch einen entscheidenden Unterschied machen.
Erstinstanzliches Urteil: 1 Jahr und 6 Monate ohne Bewährung
Unsere von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteidigte Mandantin wurde vom Amtsgericht Kelheim wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt – insbesondere, weil die Taten während laufender Bewährung begangen wurden. Ein klassisches Bewährungsversagen, das üblicherweise zur unmittelbaren Inhaftierung führt.
Gegen dieses Urteil legten wir Berufung ein.
Berufungsstrategie: Schadenswiedergutmachung und Persönlichkeitsentwicklung
In der Zeit zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Regensburg zeigte die Mandantin eine deutliche Veränderung. Sie erstattete sämtliche Betrugsschäden, suchte aktiv psychotherapeutische Unterstützung und arbeitete an ihrer persönlichen Stabilität. Auch vor Gericht zeigte sie Reue und machte klar, dass sie ihre Lebenssituation grundlegend geändert hatte.
Diese Entwicklungen waren entscheidend für die Verteidigung. Denn selbst bei einem Bewährungsversagen gibt es Spielraum – insbesondere, wenn sich zwischen Erst- und Berufungsurteil eine positive Entwicklung abzeichnet.
Das Urteil des Landgerichts Regensburg: Bewährung statt Haft
Das Landgericht Regensburg erkannte den maßgeblichen Einstellungswandel und die Anstrengungen der Mandantin zur Schadenswiedergutmachung an. Das Urteil wurde entsprechend abgeändert:
- Die Freiheitsstrafe wurde auf 1 Jahr reduziert.
- Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Ein erheblicher Erfolg – denn trotz des ursprünglichen Bewährungsversagens konnte durch die richtige Strategie und konsequente Aufarbeitung der Tat eine Inhaftierung verhindert werden.
Fazit: Auch bei Bewährungsversagen lohnt sich eine Berufung
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass eine Berufung auch in scheinbar aussichtslosen Fällen Erfolg haben kann. Bewährungsversagen bedeutet nicht zwangsläufig Gefängnis. Wer aktiv an einer positiven Veränderung arbeitet und dies überzeugend darlegen kann, hat durchaus Chancen, eine erneute Bewährung zu erlangen.
Für eine erfolgreiche Verteidigung sind dabei nicht nur juristische Argumente entscheidend, sondern auch eine kluge Strategie zur Darstellung persönlicher Entwicklungen – genau das konnte in diesem Fall den entscheidenden Unterschied machen.
(Landgericht Regensburg, Urteil vom 18.03.2025, Az. 4 NBs 309 Js 2533/23)