Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Auch für Strafverteidiger nicht alltäglich: 160-seitige Anklageschrift

Anklageschriften in Strafprozessen können durchaus umfangreich sein und sind wir gewohnt. Ungewöhnlich umfangreich ist allerdings eine aktuelle Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Regensburg (Az. 402 Js 34373/23), die ein von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteidigter Mandant, dem versuchter Mord vorgeworfen wird, erhalten hat: 160 (!) Seiten.

Erwerbsminderungsrente - Erfolg im Widerspruchsverfahren

Unsere Mandantin leidet an ganz erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, u.a. an systemischer Mastozytose. Da sie sich, wie auch die behandelnden Ärzte, nicht mehr imstande sah, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, stellte sie bei ihrer Rentenversicherung, der DRV KBS, einen Erwerbsminderungsrentenantrag. Dieser wurde aber schon nach kurzer Zeit abgelehnt. Für unsere Mandantin war dies kein Grund, sich entmutigen zu lassen. Vielmehr beauftragte sie uns mit ihrer Vertretung im Widerspruchsverfahren. Schon jetzt - vor vollständigem Abschluss - mit Erfolg.

Wir setzen auf die Zukunft: Unsere neue Anwaltssoftware RA-Micro

Ab Juli 2024 stellen wir unsere Kanzleisoftware auf RA-Micro um. Als erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei ist es unser Ziel, Ihnen nicht nur kompetente und engagierte Rechtsberatung zu bieten, sondern auch im Bereich der digitalen Kanzleiorganisation stets auf dem neuesten Stand zu sein. Mit RA-Micro setzen wir nun auf den Marktführer unter den Anwaltssoftware-Lösungen.

266a StGB + 6.000 Euro = § 153a StPO

Nicht jeder Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt landet vor Gericht. Jedoch kann auch nicht jeder Vorwurf zur Einstellung mangels Tatverdachts gebracht werden. Eine "Zwischenlösung" ist die Einstellung nach § 153a StPO, das Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen. Nach einer Einstellung gemäß § 153a StPO gilt der Betroffene weiterhin als nicht vorbestraft, was oft ein enormer Anreiz ist, eine Einstellung gemäß § 153a StPO zu akzeptieren. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.

Absolvierte Fortbildung: Verteidigung in Sexualstrafverfahren – Die Neuregelungen im Bereich der Sexualdelikte

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) hat am 28. Juni 2024 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 'Verteidigung in Sexualstrafverfahren – Die Neuregelungen im Bereich der Sexualdelikte' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:

Eilverfahren nach Betriebsprüfung - DRV Bund trägt die Kosten

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) macht nach einer Betriebsprüfung gemäß § 28p SGB IV bei unserer Mandantin eine Nachforderung in fast siebenstelliger Höhe geltend. Dagegen wurde Klage erhoben. Zudem wurde die Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des Klageverfahrens bei der DRV Bund beantragt. Eine Reaktion der Rentenversicherung darauf erfolgt - wie leider immer wier zu beobachten - nicht. Daher musste ein Eilverfahren zum Sozialgericht Landshut angestrengt werden, um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen. Kurz nach Antragsgeingang bei Gericht erklärte die DRV dann, die Vollziehung antragsgemäß vorläufig auszusetzen. Daraufhin wurde das Eilverfahren für erledigt erklärt und beantragt, die Verfahrenskosten der Berliner Behörde aufzuerlegen. Diese wehrte sich mit verschiedenen Argumenten gegen die Kostentragung. Die gerichtliche Entscheidung war dann aber eindeutig und unmissverständlich:

Schwierig aber keinesfalls unmöglich - Merkzeichen "aG" vor dem Sozialgericht erreicht

Das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) ist eines der am häufigsten begehrten Nachteilsausgleichsmerkzeichen im Behindertenrecht, nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Berechtigung, Behindertenparkplätze zu benutzen. Das Merkzeichen "aG" gilt im Allgemeinen jedoch als sehr schwierig zu erlangen. Angesichts der hohen rechtlichen Voraussetzungen des § 229 Abs. 3 SGB IX verwundert dies aber nicht: 

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
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Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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