Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Sozialgerichtsprozess modern: Audio-Video-Verhandlung

Seit einigen Jahren sieht § 110a SGG die Möglichkeit vor, Verhandlungs- und Erörterungstermine vor den Sozialgerichten per Audio-Video-Konferenz durchzuführen: "Das Gericht kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen." . Von dieser sinnvollen Möglichkeit machen die Sozialgerichte bislang aber nur sehr zurückhaltend Gebrauch. Nun lässt - für uns erstmals - das Bayerische Lamdessozialgericht - Zweigstelle Schweinfurt (Az. L 18 VG 25/21) die Bild und Tonübertragung eines Verhandlungstermins zu. Wir würden uns freuen, wenn die Gerichte von dieser Möglichkeit öfter Gebrauch machen würden!
Staatskasse trägt Gutachtenskosten in Höhe von 3500 Euro für psychiatrisches Gutachten

Kostenübernahme für medizinische Gutachten in Sozialgerichtsverfahren: Ein aktuelles Beispiel

In Sozialgerichtsverfahren mit medizinischem Bezug, wie beispielsweise Rentenverfahren oder Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), spielt die Frage nach der medizinischen Bewertung eine entscheidende Rolle. Einen besonderen Schritt in diesem Prozess bildet die Möglichkeit, ein unabhängiges ärztliches Gutachten durch einen vom Kläger selbst bestimmten Arzt erstatten zu lassen – eine Option, die in § 109 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) verankert ist.

"Ihr korrupten Hampelmänner" - Meinungsfreiheit oder strafbare Beleidigung von Polizisten?

Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht, das es uns ermöglicht, unsere Gedanken und Ansichten frei zu äußern. Die Meinungsfreiheit endet regelmäßig dort, wo andere Rechtsgüter beeinträchtigt werden, zum Beispiel das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ob eine Äußerung noch von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt oder schon die Grenze zur Strafbarkeit (§ 185 StGB) überschritten hat, ist häufig nicht leicht zu beurteilen. So auch in einem aktuellen Fall aus der Kanzlei. In einem interessanten Revisionsverfahren hat der 4. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts die Verurteilung eines Mandanten wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB bedauerlicherweise bestätigt. Unser Mandant hatte in einer polizeilichen Vernehmungzwei anwesende Polizeibeamte als "korrupte Hampelmänner" bezeichnet. Diese Äußerung hielt das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 204 StRR 160/23), wie zuvor das Landgericht Regensburg (Az. 4 Ns 707 Js 23785/21), für nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt:

Heilungsbewährung als Ausgangspunkt für ungerechtfertigte GdB-Herabsetzungen

In den letzten Jahren haben wir vermehrt festgestellt, dass viele unsererMandanten unverschuldet mit einem unfairen Vorgehen seitens des Versorgungsamts zu kämpfen haben. Dabei geht es insbesondere um die Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) allein aufgrund von Heilungsbewährung nach Krebserkrankungen. Das Versorgungsamt reduziert in vielen Fällen den ursprünglich festgestellten GdB, sobald die sogenannte Heilungsbewährung erreicht ist. Die Behörde nimmt dabei lediglich den Zeitablauf von üblicherweise 5 Jahren nach Behandlungsabschluss zum Anlass, um den GdB zu kürzen. Hier liegt jedoch das Problem: Das Versorgungsamt prüft nicht den aktuellen Gesundheitszustand der Betroffenen, sondern allein den Ablauf der Zeit. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen.

Mathias Klose in der Wirtschaftswoche

In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche finden Sie einen Beitrag von Rechtsanwalt Mathias Klose als "WiWo-Coach Recht" zum Elterngeld: "Wird mein Elterngeld wegen Sonderhonoraren gekürzt?"

Erfolgreicher Kampf gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung

Unser Mandant litt seit Langem an einer mittelgradigen depressiven Episode und an einer Somatisierungsstörung, die seinen Berufsalltag erheblich beeinträchtigte, unmöglich machte. Aufgrund dieser schweren gesundheitlichen Situation stellte er einen Antrag auf Leistungen seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Leider lehnte die Versicherung, die Versicherungskammer Bayern, seinen Antrag zunächst ab und argumentierte, dass unser Mandant noch nicht berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sei. Für unseren Mandanten war dies ein Schlag ins Gesicht, denn er sah sich aufgrund seiner Depression und den damit einhergehenden Einschränkungen eindeutig als berufsunfähig an. In solchen Momenten ist es verständlich, dass sich viele Menschen von der scheinbar übermächtigen Versicherungsgesellschaft entmutigt fühlen und nicht wissen, wie sie weiter vorgehen sollen. Doch mein Mandant entschied sich, seine Rechte nicht einfach hinzunehmen, sondern sich kompetente rechtliche Unterstützung zu suchen. Gemeinsam begannen wir, die Versicherungsbedingungen und den Fall eingehend zu prüfen.

2 Prozesse - 2 Erfolge - 2 GdBs von 50

Sozialgerichtsprozesse sind häufig. Häufig sind auch Erfolge in diesen Prozessen. Das zeigen auch 2 aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei. Im ersten Prozess stritt unser Mandant mit dem ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt - um eine GdB-Erhöhung. Aus Sicht unseres Mandanten war eine Erhöhung des GdB auf mindestens 50 angemessen und erforderlich. Nicht aber aus Sicht der Versorgungsverwaltung.Im zweiten Prozess stritt unsere Mandantin mit dem ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt - um eine GdB-Herabsetzung. Aus Sicht des Versorgungsamts war der bislang festgestellte GdB von 50 auf 40 zu reduzieren, da sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin gebessert habe. Unsere Mandantin sah dies natürlich anders. Beide Prozesse endeten erfolgreich für unsere Mandantin.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.