Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Klageantrag einer gegen die AOK Bayern gerichteten Auskunftsklage

Auskunftsklage bringt Klarheit über Krankengeldbezug

Nach § 14 SGB I sind Sozialbehörden zur Auskunft verpflichtet: "Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind". Die Auskunftspflicht trifft alle Sozialbehörden, also etwa Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Arbeitsagenturen oder die Rentenversicherungsträger. Die Pflicht zur Auskunft kann, wenn eine Behörde sie nicht erteilt oder verweigert, auch gerichtlich durchgesetzt werden. So ist es im Fall einer Mandantin aus unserer Kanzlei geschehen.
DRV Bayern Süd bewilligt nach Widerspruch volle Erwerbsminderungsrente

Nach Widerspruch: Volle Erwerbsminderungsrente für Mandantin

Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd hatte den Erwerbsminderungsrentenantrag unserer Mandantin abgelehnt. Es konnte nicht festgestellt werden, dass unsere Mandantin aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert ist. Unsere Mandantin war diesbezühlich natürlich völlig anderer Auffassung und beauftragte uns mit ihrer Vertretung im Widerspruchsverfahren. Nach fundierter Begründung des Widerspruchs erhielt unsere Mandantin nun erfreuliche Post:
Staatsanwaltschaft München I stellt Verfahren wegen Ausspähens von Daten mangels Tatverdachts ein

Strafrechtlicher Ärger nach Trennung abgewendet - Strafverfahren eingestellt

Im Zusammenhang mit Trennungen kommt es immer wieder zu strafrechtlich relevanten Vorwürfen. Typisch ist der Vorwurf der Körperverletzung, eines Sexualdelikts oder auch von Diebstahl. Untypisch war der Vorwurf aber in einem aktuellen Fall von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose. Nach einer nicht einvernehmlichen Trennung warf die Noch-Ehefrau des Mandanten von Mathias Klose dem Mandanten ein Ausspähen von Daten vor. Unser Mandant soll sich, so der Vorwurf, nach der Trennung unberechtigt Zugang zum Email-Account seiner Ehefrau verschafft haben. Der Vorwurf konnt jedoch entkräftet werden.

Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Mamma-Reduktionsplastik teilweise

Rechtsstreitigkeiten um Mamma-Reduktionsplastiken sind nicht selten. Die Krankenkassen scheinen diesbezüglich eine sehr strikte Weigerungshaltung einzunehmen. So auch im Falle unserer Mandantin, deren Rechtsstreit um die Erstattung der Kosten einer beidseitigen Mamma-Reduktionsplastik letztlich vor dem Sozialgericht Regensburg landete, nachdem ihre Krankenkasse, die BKK Verbund Plus, die beantragte Kostenübernahme ablehnte und auch den dagegen erhobenen Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen hatte. Vor Gericht konnten wir für unsere Mandantin einen Teilerfolg erzielen.
Staatsanwaltschaft Ulm stellt Verfahren wegen Sozialleistungsbetrugs wieder ein

Nicht jede Unrichtigkeit im Antrag stellt Sozialleistungsbetrug dar

Unser Mandant soll bei der Beantragung von Arbeitslosengeld eine ausgeübte Beschäftigung nicht angegeben haben und dadurch in der Zeit vom 01.11.2022 bis 31.12.2022 zu Unrecht Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Ulm begründete dies den Verdacht des Sozialleistungsbetrugs (§ 263 StGB). Dieser an den von Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) verteidigten Mandanten gerichtete Vorwurf konnte jedoch im Laufe des Ermittlungsverfahrens widerlegt werden, so dass es zur Verfahrenseinstellung kam.

Instanzen: 2 - Säumniszuschläge: 0

Nach einer Betriebsprüfung macht die Deutsche Rentenversicherung oft nicht nur Beitragsnachforderungen tur Sozialversicherung geltend, sondern auch Säumniszuschläge. Diese treiben die Forderung häufig massiv in die Höhe, sie betragen immerhin 1% des rückständigen Sozialversicherungsbeitrags pro Monat. Im konkreten Fall kamen zu einer Beitragsnachforderung in Höhe von rund 88.000 € noch Säumniszuschläge von etwa 30.000 €. An der Nacherhebung der Beiträge konnte leider auch im sozialgerichtlichen Verfahren nicht gerüttelt werden. Allerdings konnte im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht (Az. L 7 BA 71/23) trotzdem ein für unseren Mandanten günstiger Vergleich geschlossen werden:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

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