
Erwerbsminderungsrente auch mit Wohnsitz im Ausland – erfolgreicher Widerspruch
Viele Menschen wissen nicht, dass sie auch dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus Deutschland haben können, wenn sie im Ausland leben. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, dass sich eine genaue Prüfung und ein Widerspruch gegen eine Ablehnung lohnen können. Unser Mandant, wohnhaft in Tschechien, hatte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd lehnte diesen jedoch zunächst ab. Nach unserer rechtlichen Überprüfung legten wir am 8. Februar 2024 Widerspruch gegen den Bescheid vom 17. Januar 2024 ein – mit Erfolg.
Mit Widerspruchsbescheid vom 27. Dezember 2024 wurde festgestellt, dass unser Mandant die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente bereits seit dem 30. Mai 2022 erfüllt. Doch nach unserer Argumentation erhielt unser Mandant letztlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Dieser Fall unterstreicht, dass eine Ablehnung durch die Rentenversicherung nicht das letzte Wort sein muss. Wer gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, dauerhaft zu arbeiten, sollte seine Rechte genau prüfen lassen – unabhängig davon, ob er in Deutschland oder im Ausland lebt.
Wenn Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde oder Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie die Kanzlei Klose für eine kompetente Beratung.