Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Versuchter Mord? Gefährliche Körperverletzung? Verfahrenseinstellung!

Die Staatsanwaltschaft Regensburg legte unserem Mandant zur Last, den Geschädigten Z. wiederholt mit der Faust in das Gesicht und anschließend mit einem circa 40 cm langen Baseballschlager auf den Kopf geschlagen haben, wodurch Z. unter anderem einen Rippen- und einen Schädelbruch erlitt. So schilderte zumindest Z. das Geschehen; wesentliche Umstände hat er in seinen Zeugenvernehmungen jedoch weggelassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher zunächst gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts des versuchten Mordes.
Urteil des SG München vom 14.2.24 - Aktenzeichen S 48 VS 9/22: Tinnitus als WDB-Folge

Tinnitus als WDB-Folge

Bei unserem Mandanten, einem ehemaligen Soldaten, war während des aktiven Diensts festgestellt worden, dass die bei ihm vorliegende „Hochtonhörsenke beiderseits mit Tinnitus beiderseits“ Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist und diese durch schädigende Einwirkungen im Sinne von § 81 SVG, konkret durch ein im Ausleandseinsatz erlittenes Lärmtrauma, hervorgerufen wurde. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beantragte unser Mandant deswegen dann Versorgung nach § 80 ff. SVG. Die Bundeswehr stellte nun - durchaus überraschend für unseren Mandanten - fest, dass (nur) die Gesundheitsstörung „Hochtonhörsenke beidseits“ Folge einer Wehrdienstbeschädigung. Die in der Vergangenheit anerkannte Gesundheitsstörung „Tinnitus beidseits“ sei nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung, es fehle an der erforderlichen Kausalität zwischen wehrdienstlichen Einflüssen und der Gesundheitsschädigung. 

Keine Verletzung der Mitwirkungspflicht im Rentenverfahren - DRV hebt eigenen Bescheid wieder auf

Erwerbsminderungsrentenanträge werden üblicherweise abgelehnt, weil - aus Sicht der Rentenversicherung - keine Erwerbsminderung vorliegt. Nicht ganz so üblich war die Rentenablehnung im Fall unserer Mandantin. Die DRV Bund warf ihr vor, im Rentenverfahren nicht mitgewirkt zu haben. Der Vorwurf war jedoch, wie sich im Widerspruchsverfahren zeigte, haltlos.

Ein Umgangspfleger kann nicht falsch aussagen - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Unser Mandant ist als Umgangspfleger in familiengerichtlichen Verfahren tätig. Eine immer wieder schwierige Tätigkeit, gerade aufgrund der häufig emotional sehr aufgeladenen Gemengelage. In einem solchen, emotional hochkochenden Verfahren war unser Mandant durch das Amtsgericht Regensburg als Umgangspfleger für das Kind N. bestellt. In Bezug auf die Durchführung des gerichtlich geregelten Umgangs hatte der Kindsvater dann andere Vorstellungen als unser Mandant als Verfahrenspfleger. Letztlich erstattete der Kindsvater dann gegen unseren Mandanten sogar Strafanzeige wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) gegen unseren Mandanten. Unser Mandant soll, so der Vorwurf in der Anzeige, im Rahmen eines Telefonats mit der zuständigen Richterin am Amtsgericht absichtlich falsche Angaben gemacht haben. Ein Tatvorwurf, der gerade angesichts der beruflichen Tätigkeit als Umgangspfleger, schwer wiegt; zumindest auf den ersten Blick. Der Tatvorwurf konnte aber im Ermittlungsverfahren entkräftet werden. 

Im Kanzleifokus: Erwerbsminderungsrente

Seit vielen Jahren sind wir schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig. Ein Schwerpunkt innerhalb des Schwerpunkt Sozialrechts ist seit jeher das Erwerbsminderungsrentenrecht, zu dem uns viele Anfragen erreichen und in dem wir intensiv tätig sind. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein Thema, das viele Menschen betrifft, aber oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden ist. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet möchten wir Ihnen nun eine spezielle Plattform bieten, auf der Sie die wichtigsten und relevantesten Informationen rund um die Erwerbsminderungsrente finden können. Um Ihnen insoweit einen umfassenden Überblick bieten zu können, haben wir daher - zusätzlich zu unserer bisherigen Webseite - eine neue Webseite gestartet, die sich ausschließlich der Erwerbsminderungsrente widmet: www.anwaltskanzlei-klose.de 

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