Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Erfolgreicher Vergleich im Krankengeldverfahren

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 14 KR 267/23) konnten wir für unseren Mandanten einen wichtigen Erfolg im Streit um die Fortzahlung des Krankengeldes erzielen. Nachdem die AOK Bayern die Leistung ab dem 22.03.2023 eingestellt hatte, musste unser Mandant nicht nur die Entscheidung überprüfen lassen, sondern sich auch mit komplexen medizinischen und sozialrechtlichen Fragen auseinandersetzen.

Im Erörterungstermin am 12.11.2025 wies die Vorsitzende darauf hin, dass das vorliegende fachärztliche Gutachten sowie die ergänzenden Ausführungen des MD eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.03.2023 plausibel belegen. Ebenso wurde eine erneute Arbeitsunfähigkeit ab dem 04.04.2023 bis zum 12.10.2023 als nachvollziehbar bewertet. Lediglich für den kurzen Zeitraum vom 01.04. bis 03.04.2023 fehlte es an einer formellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ein typisches, aber oft entscheidendes Problem in Krankengeldverfahren.

Nach der ausführlichen rechtlichen Erörterung schlossen die Beteiligten einen Vergleich, der unserem Mandanten weitestgehend entgegenkommt. Die AOK zahlt Krankengeld vom 22.03.2023 bis 31.03.2023 sowie erneut vom 04.04.2023 bis 12.10.2023, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Eine etwaige Anrechnung oder Erstattung zwischen Krankenkasse und Agentur für Arbeit erfolgt automatisch nach den gesetzlichen Vorgaben. Außerdem trägt die AOK Bayern die notwendigen außergerichtlichen Kosten unseres Mandanten – ein deutliches Zeichen dafür, dass die Rechtsposition des Klägers überzeugend war.

Fazit: Der Ausgang des Verfahrens verdeutlicht, dass abgelehnte oder eingestellte Krankengeldansprüche nicht das letzte Wort sein müssen. Mit fundierter medizinischer Unterstützung und einer konsequenten rechtlichen Durchsetzung lassen sich Ansprüche häufig erfolgreich vor Gericht durchsetzen.

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