Erwerbsminderungsrente läuft 2026 aus – was jetzt zu tun ist
Erwerbsminderungsrenten werden häufig nur befristet bewilligt. Mit Ablauf der Befristung endet die Rentenzahlung automatisch – selbst dann, wenn sich am Gesundheitszustand der betroffenen Person nichts geändert hat. Um die Rente weiterhin zu beziehen, muss rechtzeitig ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.
Der erforderliche Vordruck für diesen Antrag ist das Formular R0120 („Antrag auf Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung“), das bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen ist. Aktuell versendet die Rentenversicherung wieder Schreiben an Rentnerinnen und Rentner, deren Rente zum 29. Februar 2026 ausläuft. Wer betroffen ist und noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies umgehend nachholen. Es besteht sonst die Gefahr einer lückenhaften oder verzögerten Rentenzahlung.
In der Praxis ist in den letzten Jahren zunehmend zu beobachten, dass Weiterbewilligungsanträge abgelehnt werden – auch dann, wenn zuvor mehrfach eine Rente gewährt wurde und sich die gesundheitliche Lage nicht verbessert hat. Die Anforderungen an die medizinische Begründung und die formale Ausgestaltung des Antrags sind gestiegen. Selbst kleinere Unvollständigkeiten oder unklare Angaben können dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt wird.
Eine solche Ablehnung kann für die Betroffenen gravierende finanzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist es, den Antrag nicht nur fristgerecht, sondern auch sorgfältig und fundiert zu stellen. Kommt es dennoch zu einer Ablehnung, stehen den Betroffenen Rechtsmittel zur Verfügung. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Die Kanzlei Klose berät und unterstützt Sie im gesamten Verfahren – von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zur Klage. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.
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