Erwerbsminderungsrente trotz Ablehnung: Gericht stellt Rente durch unabhängiges Gutachten sicher
Unsere Mandantin leidet an verschiedenen Erkrankungen und stellte deshalb einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Doch die Antwort war niederschmetternd: Die Rentenversicherung lehnte ab und begründete dies, wie so oft, damit, dass unsere Mandantin noch vollschichtig arbeiten könne. Auch der Widerspruch brachte keine Verbesserung, sodass der Rechtsweg beschritten und Klage vor dem Sozialgericht Regensburg eingereicht werden musste.
Das Gericht ließ sich glücklicherweise nicht allein auf die medizinischen Feststellungen der Rentenversicherung ein. Stattdessen wurde ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis:
Unsere Mandantin erfüllt die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese Einschätzung überzeugte alle Beteiligten, und so wurde am 25.09.2024 ein Vergleich geschlossen, der unserer Mandantin die wohlverdiente Rente sichert (SG Regensburg - S 15 R 390/23).
Dieser Erfolg zeigt einmal mehr, wie entscheidend es sein kann, im Kampf um die Erwerbsminderungsrente nicht aufzugeben – selbst nach einer Ablehnung durch die Rentenversicherung. Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns.
Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Klose – Wir setzen uns für Ihre Rechte ein.