Verfahren eingestellt - Vorwurf der Beitragsvorenthaltung bleibt straflos
Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) verteidigte zusammen mit dem renommierten Regensburger Kollegen Helmut Mörtl einen Mandanten aus der Baubranche, dem die Staatsanwaltschaft Regensburg vorwarf, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 327.000 € vorenthalten zu haben. Eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) in einer wie hier vorgeworfenen Größenordnung kann zu einer Freiheitsstrafe führen, in jedem Falle aber zu einer Bewährungsstrafe sowie zur Einziehung von Wertersatz. Verfahrenseinstellung sind bei sechsstelligem Beitragsschaden äußerst selten.
Dennoch gelang hier eine solche.
Nach rund 6 Jahren Verfahrensdauer, mehreren Richterwechseln, zahlreichen Auslandszeugen, etllichen Hauptverhandlungstagen ohne Verfahrensabschluss und aufgrund einer komplexen sozialrechtlichen Situation rund um A1-Entsendebescheinigungen und den Beschäftigungsbegriff des § 7 SGB IV gelang es dem Verteidigerduo Mörtl-Klose vor dem Amtsgericht Regensburg eine Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO) für den Mandanten zu erzielen. Nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 30.000 € wird das Verfahren endgültig eingestellt werden (AG Regensburg, Beschluss vom 25.09.2024 - 23 Ls 150 Js 769/18). Strafrechtliche Folgen für unseren Mandanten - Geld- oder Freiheitsstrafe bzw. Wertersatz - wird daher dieser Vorwurf nicht mehr haben.
Nach zähem Ringen ein großer Erfolg für unseren Mandanten!