Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
  • Startseite
  • Aktuelles
  • GdB 50 für rheumatische Erkrankung: Vor dem Sozialgericht Regensburg erfolgreich

GdB 50 für rheumatische Erkrankung: Vor dem Sozialgericht Regensburg erfolgreich

In einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 4 SB 921/24)  konnte für unseren Mandanten ein wesentlicher Erfolg erzielt werden: Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs verpflichtete sich das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), einen Gesamt-GdB von 50 festzustellen und sämtliche außergerichtlichen Kosten unseres Mandanten zu erstatten.

Hintergrund des Verfahrens war eine chronische entzündlich-rheumatische Erkrankung unseres Mandanten, die mit erheblichen Schmerzen und dauerhaften Einschränkungen im Alltag verbunden ist. Bereits im Jahr 2014 hatte er erstmals einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung gestellt. Zuletzt wurde ihm lediglich ein GdB von 30 zuerkannt – trotz fortschreitender Erkrankung, massiver Schmerzsymptomatik und der Notwendigkeit einer intensiven Therapie, einschließlich Biologika und des Opioids Tilidin.

Im Zuge der erneuten Antragstellung auf Neufeststellung des GdB wurde die Erkrankung durch umfangreiche medizinische Unterlagen, ein detailliertes Schmerztagebuch sowie zahlreiche ärztliche Stellungnahmen dokumentiert. Dennoch hielten sowohl das ZBFS als auch zwei im Verwaltungsverfahren beauftragte Ärzte an der bisherigen Bewertung fest.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht für entzündlich-rheumatische Erkrankungen mit dauerhaften, erheblichen Funktionseinschränkungen und Beschwerden, die therapeutisch schwer beeinflussbar sind, bereits einen Einzel-GdB von 50 bis 70 vor. Zudem wird ausdrücklich betont, dass Auswirkungen einer länger als sechs Monate andauernden „aggressiven Therapie“ zusätzlich zu berücksichtigen sind. Eine solche Therapie war bei unserem Mandanten zweifelsfrei gegeben.

Das Sozialgericht Regensburg erkannte die Argumentation und die medizinischen Nachweise unseres Mandanten im gerichtlichen Verfahren an. Der geschlossene Vergleich sichert ihm nicht nur die Anerkennung eines GdB von 50, sondern auch die vollständige Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten.

Dieser Fall zeigt erneut, wie entscheidend es ist, sozialrechtliche Bescheide kritisch prüfen zu lassen und sich gegebenenfalls gegen eine zu niedrige Einstufung zur Wehr zu setzen.

Wenn auch Sie oder ein Angehöriger von einer chronischen Erkrankung betroffen sind und Unterstützung bei der Durchsetzung eines angemessenen GdB benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer sozialrechtlichen Expertise gerne zur Seite.

 

Das könnte Sie auch interessen: GdB bei psychischen Erkrankungen

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.