Sozialgericht Landshut
Das Sozialgericht Regensburg befindet sich in der Seligenthalerstraße 10 in 84034 Landshut in unmittelbarer Nähe zum Wasserwirtschaftsamt Landshut. Im selben Gebäude ist auch die “Kammer Landshut” des Arbeitsgerichts Regensburg untergebracht. Das Sozialgericht Landshut verfügt nur über wenige eigene Parkplätze für Besucher. Parkmöglichkeiten finden sich aber z.B. entlang der Stethaimerstraße, im etwa 800 m entfernten Parkhaus Altstadt Zentrum Altstadt oder im ca. 1.200 m entfernten Parkhaus Wittstraße.
Das SG Landshut ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten im Regierungsbezirk Niederbayern. Maßgebend ist der Sitz oder Wohnsitz bzw. der Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des Klägers im Zeitpunkt der Klageerhebung.
Sachlich zuständig ist das Sozialgericht Landshut insbesondere für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (“R”), der gesetzlichen Krankenversicherung (“KR”), der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung (“P”), der gesetzlichen Unfallversicherung (“U”), der Arbeitsförderung (“AL”), der Grundsicherung für Arbeitsuchende (“AS”), des sozialen Entschädigungsrechts, z.B. dem Opferentschädigungsrecht (“VG”), der Sozialhilfe (“SO”), des Elterngeldrechts (“EG”) und im Bereich der Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale (“SB”).
Beim SG Landshut existieren derzeit 16 Kammern in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern. Die Zuweisung der Rechtsstreitigkeiten erfolgt nach dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Sozialgericht Regensburg ist per Telefon erreichbar unter 0871/4089501 sowie per Fax unter 0871/40895172. Für persönliche Vorsprachen ist das Sozialgericht Landshut vormittags sowie montags bis donnerstags auch von 13.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.