Sozialgericht Regensburg
Das Sozialgericht Regensburg befindet sich in der Safferlingstraße 23 in 93053 Regensburg in unmittelbarer Nähe zum Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Es verfügt über keine eigenen Parkplätze für Besucher. Parkmöglichkeiten finden sich aber entlang der Safferlingstraße und den umliegenden Straßen, etwa in der Plato-Wild-Straße, der Neumann- oder Walderdorffstraße.
Das SG Regensburg ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten im Regierungsbezirk Oberpfalz. Maßgebend ist der Sitz oder Wohnsitz bzw. der Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des Klägers im Zeitpunkt der Klageerhebung.
Sachlich zuständig ist das Sozialgericht Regensburg insbesondere für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (“R”), der gesetzlichen Krankenversicherung (“KR”), der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung (“P”), der gesetzlichen Unfallversicherung (“U”), der Arbeitsförderung (“AL”), der Grundsicherung für Arbeitsuchende (“AS”), des sozialen Entschädigungsrechts, z.B. dem Opferentschädigungsrecht (“VG”), der Sozialhilfe (“SO”), des Elterngeldrechts (“EG”) und im Bereich der Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale (“SB”).
Seit Juni 2016 steht das Gericht unter der Leitung der Präsidentin Astrid Vincenc. Es existieren derzeit 17 Kammern in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern. Die Zuweisung der Rechtsstreitigkeiten erfolgt nach dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Sozialgericht Regensburg ist per Telefon erreichbar unter 0941/780901 sowie per Fax unter 0941/78095209. Für persönliche Vorsprachen ist das Sozialgericht Regensburg von Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht gerne zur Verfügung.