Amtsgericht Regensburg (Strafabteilung)
Das Amtsgericht (AG) Regensburg befindet sich in der Augustenstraße 3 in 93049 Regensburg (Telefon: 0941/20030, Telefax: 0941/2003580). Der Sitzungsbetrieb findet in der Augustenstraße 5 in 93047 Regensburg statt. Das AG Regensburg verfügt nur über wenige eigene Parkplätze, kostenpflichtige Parkmöglichkeiten für Besucher finden sich aber entlang der Augustenstraße oder in der etwa 600 m entfernten Parkgarage am Theater.
Das Amtsgericht Regensburg verfügt neben einer Abteilung für die freiwillige Gerichtsbarkeit, einer Abteilung für Zivilsachen und einer Abteilung für Familiensachen über eine Abteilung für Strafsachen (Stand: 01.01.2017). In den einzelnen Abteilungen gibt es wiederum einzelne Geschäftsaufgaben, in Strafsachen die Geschäftsaufgaben 20 - 31a. Die einzelnen Geschäftsaufgaben sind mit einem Richter und zwei Schöffen (Schöffengerichte) oder einem Richter (Strafrichter) besetzt.
In Strafsachen sind die Amtsgerichte zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des Landgerichts (LG) oder des Oberlandesgerichts (OLG) begründet ist. Der Richter am Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen, wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden oder wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist; ansonsten entscheidet das Schöffengericht. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des AG Regensburg. Strafbefehlsverfahren erhalten bei der Vergabe des gerichtlichen Aktenzeichens das Registerzeichen “Cs”, Strafrichterverfahren das Registerzeichen “Ds”, Schöffengerichtsverfahren das Registerzeichen “Ls”, Jugendstrafverfahren erhalten den Zusatz “jug”. Einzelne Anordnungen des Ermittlungsrichters, z.B. Durchsuchungsanordnungen oder Haftbefehle erhalten das Registerzeichen “Gs”.
Gegen die Urteile der Strafrichter und Schöffengerichte ist das Rechtsmittel der Berufung und der Revision zulässig. Über Revisionen gegen Urteile des AG Regensburg entscheidet das OLG Nürnberg. Über Berufungen gegen Urteile des AG Regensburg entscheidet das LG Regensburg.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung.