Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles Strafrecht (Archiv 2007)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.



Strafrecht - Mitführen einer Schusswaffe bei Betäubungsmitteldelikten

Mit Urteil vom 15.11.2007 hat der für das Betäubungsmittelstrafrecht zuständige 4. Strafsenat des BGH entschieden, dass das “Mitführen einer Schusswaffe” i.S.d. § 30a II Nr. 2 BtMG erfordert, dass es sich um eine bewegliche Schusswaffe handelt; eine fest installierte Schusswaffe, hier eine Selbstschussanlage, erfüllt dieses Kriterium nicht (Az. 4 StR 435/07).

(27.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Erstes Urteil wegen Nachstellung (“Stalking”)

Das Amtsgericht Augsburg hat mit am 17.12.2007 verkündetem Urteil zum ersten Mal einen Angeklagten wegen Nachstellung (§ 238 StGB) verurteilt. Gegen den “Stalker” wurde eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Daneben wurde eine Geldstrafe in Höhe von 500 € gegen den Angeklagten ausgeworfen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, dagegen können noch Berufung oder Revision eingelegt werden.

(17.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Anmerkung: Der neue § 238 StGB stellt das sog. Stalking unter Strafe. Erforderlich wurde dieser neue Straftatbestand, um auch Verhaltensweisen strafrechtlich ahnden zu können, die - noch - nicht die Tatbestände der Nötigung oder Bedrohung (§§ 240, 241 StGB) erfüllen. Die Strafe für einfache Nachstellung (§ 238 I StGB) beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren; mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer das Nachstellungsopfer oder diesem nahe stehende Personen in Todesgefahr bringt (§ 238 II StGB); Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird unter anderem verhängt, wenn die nachgestellte Person stirbt (§ 238 III StGB).

 

Strafrecht / Strafvollzug - Zellengröße von 11,7 qm ausreichend

Nach Ansicht des BVerfG (Az. 2 BvR 2201/05, Beschluss vom 13.11.2007) ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, wenn die Größe des von zwei Häftlingen bewohnte Haftraums, die sich im offenen Vollzug befinden, 11,7 qm beträgt und die Zelle weder tags noch nachts verschlossen ist, so dass es jederzeit möglich ist, sich zu den separat gelegenen Toilettenräumen zu begeben. Insbesondere ein Eingriff in die Menschenwürde (Art. 1 I GG) liegt nicht vor, da materielle Mindestvoraussetzung, die auch im Strafvollzug zu beachten sind, hier offensichtlich gewahrt waren.

(10.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Strafverteidigerkosten als Werbungskosten

Kosten der Strafverteidigung sind Werbungskosten, die im Rahmen der Einkommensermittlung zu berücksichtigen sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Beschuldigte wehrt und so Rechtsanwaltskosten entstehen, beruflich veranlasst war. Eine vorgeworfene Straftat wurde dann beruflich veranlasst, wenn sie in Ausübung der beruflichen Tätigkeit verübt wurde (Urteil des BFH vom 18.10.2007, Az. VI R 42/04).

(07.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Beleidigende Äusserungen über die NPD nicht strafbar

Das Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, einen Bundestagsabgeordneten sowie den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, die die NPD unter anderem als “braune Pest” und “Neonazis” bezeichnet und gefordert hatten, “die Verbrecher-Partei endlich zu verbieten”, wurde von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingestellt. Bei den Äusserungen handelt es sich nicht um strafrechtlich relevante Beleidigungen (§ 185 StGB). Vielmehr sind diese Äusserungen von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt und somit zulässig, wenn sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen dienen (Pressemeldung des OLG Nürnberg vom 21.11.2007).

(05.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht / Arbeitsrecht - Kündigung im Falle des Verdachts des Versicherungsbetrugs

Besteht der auf Tatsachen gestützte Verdacht, ein Arbeitnehmer habe mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers einen mit dem Unfallgegner abgesprochenen Verkehrsunfall herbeigeführt, um die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers zu schädigen, kann dieser Verdacht eines Versicherungsbetrugs eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen - sog. Verdachtskündigung (Urteile des BAG vom 29.11.2007, Az. 2 AZR 724/06, 725/06 u.a.).

(03.12.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

Anmerkung: Beachten Sie in jedem Fall, dass das gerichtliche Vorgehen gegen eine Kündigung, auch gegen eine ausserordentliche Kündigung oder eine Verdachtskündigung grundsätzlich nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung möglich ist. Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage finden Sie hier.

 

Strafrecht / Strafvollzug - Ahndung der Verweigerung einer Urinprobe in der Untersuchungshaft

Mit Beschluss vom 06.11.2007 hat das BVerfG unter dem Az. 2 BvR 1136/07 entschieden, dass die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen einen Untersuchungsgefangenen wegen der Weigerung eine Urinprobe abzugeben, den Untersuchungsgefangenen in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzen kann. Zwar sei nicht schon die Anordnung der Urinprobe verfassungsrechtlich zu beanstanden, jedoch in diesem Fall die disziplinarische Ahndung, da die richterliche Anordnung im konkreten Fall noch nicht bekannt gegeben worden war, so dass die Weigerung keine Verletzung der Gehorsamspflicht im Rahmen der Untersuchungshaft darstellte.

(21.11.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Beweisverwertungsverbot infolge unterbliebener Belehrung gem. Art. 36 I b 3 WÜK

Unterbleibt bei einem ausländischen Festgenommenen im Ermittlungsverfahren die notwendige Belehrung nach Art. 36 I b 3 WÜK über sein Recht auf konsularischen Beistand, führt dies nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, kann aber im Rahmen des späteren Rechtsfolgenausspruchs zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 25.09.2007, Az. V StR 116/01).

(17.11.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht / Schadensersatzrecht - Schmerzensgeld bei Körperverletzung und Notwehr

Wird jemand durch eine Körperverletzungshandlung eines anderen, die teilweise durch Notwehr gerechtfertigt ist und teilweise nicht mehr, geschädigt, so hat der Geschädigte im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu beweisen, dass der Schaden durch den Teil der Körperverletzungshandlung verursacht worden ist, der nicht als Notwehrhandlung gerechtfertigt war (Urteil des BGH vom 30.10.2007, Az. VI ZR 132/06).

(02.11.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht / Verkehrsrecht - Rein rücksichtsloses Überholen auf der Autobahn ist keine Nötigung:

Überholt jemand auf der Autobahn nur rücksichtslos, ist dies in der Regel noch keine Nötigung (§ 240 StGB), denn die Einwirkung auf andere Verkehrsteilnehmer ist nicht der Zweck sondern Folge der rücksichtslosen Fahrweise (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.8.2007, Az. III-5 Ss 130/07 – 61/07 I).

(08.10.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Strafrecht - Freispruch für Wettbürobetreiber:

In seinem Urteil vom 16.08.2007 hat der BGH entschieden, dass der Angeklagte, der 2003 und 2004 im Saarland ein Wettbüro (Vermittlung von oddset-Wetten) ohne staatliche  Erlaubnis betrieben hatte, sich nicht wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB) strafbar gemacht hat. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken sei § 284 StGB hier unanwendbar (Az. 4 StR 62/07).

(14.09.2007 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
 

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.