Checkliste: Durchsuchung
Wenn die Durchsuchung Ihrer Wohnung, Ihres Hauses, Ihrer Geschäftsräume oder Ihres Fahrzeugs droht, sollten Sie im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft in Ihrem eigenen Interesse einige Punkte beachten:
- Äussern Sie sich nicht zur Sache bevor Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt besprochen und das weitere Vorgehen abgeklärt haben. Sie dürfen jederzeit einen Verteidiger kontaktieren, lassen Sie sich davon nicht abhalten.
- Eine Möglichkeit, sich gegen die Durchsuchung zu wehren, existiert zunächst nicht. Die Durchsuchung muss hingenommen werden. Verhalten Sie sich freundlich und kooperativ, behindern Sie die Beamten nicht. Als Hausrechtsinhaber sind Sie berechtigt, bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
- Eine Durchsuchung erfordert in der Regel einen richterlichen Beschluss. Ein solcher ist nur entbehrlich bei “Gefahr im Verzug”.
- Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Verteidiger auf.
- Existiert kein Durchsuchungsbeschluss, weil die Durchsuchung mit “Gefahr im Verzug” begründet wird, lassen Sie sich die Umstände, welche die “Gefahr im Verzug” begründen sollen, darlegen und notieren Sie sie; nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Strafverteidiger auf.
- Verzichten Sie nicht auf die Zuziehung von Zeugen.
- Erwecken Sie nicht den Verdacht, dass Sie Gegenstände verschwinden lassen - in diesem Fall droht die Festnahme.
- Nach Ende der Durchsuchung erhalten Sie eine Auflistung der sichergestellten und beschlagnahmten Gegenstände (Durchsuchungsprotokoll). Achten Sie auf dessen Vollständigkeit.
- Sie müssen nur die Durchsuchung als solche dulden. Sie müssen es aber nicht hinnehmen, dass während der Durchsuchung in Ihren Räumlichkeiten Zeugen, z.B. Angestellte, Mitarbeiter, Familienangehörige oder Gäste, befragt werden. Widersprechen Sie solchen Maßnahmen.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung.