JVA Regensburg
Die JVA Regensburg (Friedrich-Niedermayer-Straße 34, 93049 Regensburg, Telefon: 0941/29640, Telefax: 0941/2964188) dient im Wesentlichen als Untersuchungshaftanstalt für den Landgerichtsbezirk Regensburg mit den zugehörigen Amtsgerichtsbezirken Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing und als Strafhaftanstalt für den Vollzug von Freiheitsstrafen von bis zum einem Jahr Dauer für den Landgerichtsbezirk Regensburg und die zugehörigen Amtsgerichtsbezirke. Die JVA Regensburg verfügt nicht über eigene Parkplätze, kostenpflichtige Parkmöglichkeiten für Besucher finden sich aber entlang der Augustenstraße.
Besucher müssen sich durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen. Ein gleichzeitiger Besuch von mehr als drei Personen bei einem Häftling wird in der Regel nicht zugelassen, Kinder unter 14 Jahren in der Regel nur in Begleitung Erwachsener. Für den Besuch eines Untersuchungsgefangenen ist eine schriftliche Besuchserlaubnis, ein sog. Sprechschein, der von der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. dem Ermittlungsrichter erteilt wird, erforderlich. Dem Gefangenen dürfen beim Besuch ein alkoholfreies Getränk und zwei Tafeln Schokolade übergeben werden. Wäsche zum Tausch darf nur nach vorheriger Absprache abgegeben werden. Die Besuchsdauer für Strafgefangene beträgt in der Regel maximal drei Stunden monatlich, für Untersuchungsgefangene in der Regel maximal eine Stunde monatlich. Telefonische Voranmeldung (0941/2964181) ist erforderlich.
Die allgemeinen Besuchszeiten für Angehörige und Bekannte sind Montag, Dienstag und Donnerstag sowie an jedem dritten Wochenende des Monats von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die Besuchszeiten für Rechtsanwälte sind Montag bis Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr sowie von 16.00 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags ab 13.00 Uhr. Ab dem 01.08.2016 gelten neue Besuchszeiten, der Zugang erfolgt dann über die Friedrich-Niedermayer-Str. 34 in 93049 Regensburg: Die Besuchszeiten für private Besuche sind montags, dienstags von 13.15 bis 14.15 Uhr und von 15.00 bis 16.00 Uhr sowie an jedem dritten Wochenende des Monats samstags von 10.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr. Die Besuchszeiten für Rechtsanwälte sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 11.30 Uhr sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr sowie von 13.00 bis 14.45 Uhr.
Geldzahlungen an Gefangene können per Überweisung (Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg, Bank: Bayerische Landesbank München, Kontonummer: 24919, BLZ: 70050000, Verwendungszweck: Name des Gefangenen; Geburtsdatum; JVA R).
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht gerne zur Verfügung.