Fremdsprachige Mandanten
Selbstverständlich betreue ich auch Mandanten, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sind. Um sprachliche Missverständnisse zu vermeiden, arbeite ich in diesen Fällen immer unter Hinzuziehung eines Dolmetschers. Jeder Dolmetscher unterliegt - wie der Rechtsanwalt selbst - im Übrigen der Schweigepflicht, so dass absolute Diskretion auch bei Hinzuziehung eines externen Übersetzer gewährleistet ist.
Die Hinzuziehung eins Dolmetschers erfordert oftmals einen gewissen organisatorischen Aufwand. Kontaktieren Sie mich daher, falls Sie eine Besprechung zusammen mit einem Dolmetscher wünschen, soweit es möglich ist, bitte möglichst frühzeitig. In Haftsachen organisiere ich selbstverständlich auch den Besuch des Dolmetschers in der Justizvollzugsanstalt. Bitte beachten Sie, dass die Hinzuziehung eines Dolmetschers mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Wird die Hinzuziehung eines Übersetzers zu einer Besprechung gewünscht, ist daher stets die Bereitstellung eines angemessenen Vorschusses erforderlich.
Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit qualifizierten Dolmetschern kann die Beratung und Vertretung von Mandanten in vielen Sprachen möglich.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.