Nachforderung aus Betriebsprüfung wieder aufgehoben
Nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) forderte die Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) von unserem Mandanten, der im Baugewerbe tätig ist, einen Betrag in Höhe von rund € 6.700,- nach. Unser Mandat soll einen Scheinselbständigen beschäftigt haben, so dass die Beiträge zur Sozialversicherung nachzuentrichten wären. Gegen diese Forderung wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.
Im Widerspruchsverfahren konnte der DRV gezeigt werden, dass der aus Sicht der DRV scheinselbständige Mitarbeiter unseres Mandanten eben nicht nur zum Schein selbständig war, sonder tatsächlich. Daraufhin hat sich die Rentnversicherung nun am 19. November bereit erklärt, den angefochtenen Betriebsprüfungsbescheid und damit die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen wieder aufzuheben (Betriebsnummer 74...5).