Fachprüfungsausschuss "Fachanwalt für Sozialrecht"
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Mathias Klose für weitere vier Jahre ab dem 1. Februar 2021 zum stellvertrentenden Mitglied des Fachprüfungsausschusses "Fachanwalt für Sozialrecht" ernannt.
Aufgabe des Fachprüfungsausschusses "Fachanwalt für Sozialrecht" ist es, die Vollständigkeit der ihm von der Rechtsanwaltskammer zugegangenen Antragsunterlagen für die Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt/Fachanwältin für Sozialrecht zu führen, zu prüfen. Der Ausschuss gibt eine begründete Stellungnahme darüber ab, ob der Antragsteller die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen (§§ 5d, 11 FAO) nachgewiesen hat, ob ein Fachgespräch entbehrlich ist oder ob er weitere Nachweise für erforderlich hält.