Vergewaltigungsvorwürfe waren haltlos
Ein wahrer "Klassiker" der Strafrechtspraxis ist der Vorwurf einer sexuellen Nötigung, eines Missbrauchs oder einer Vergewaltigung nach einer Trennung. Dies ist bedauerlicherweise auch unserem Mandanten widerfahren. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin erhob diese schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn. Er soll sie mehrmals gegen ihren Willen zu Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Diese Vorwürfe erwiesen sich jedoch als haltlos.
In einer Verteidigungsschrift wurde auf viele Aspekte hingewiesen, die gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben der ehemaligen Lebensgefährtin sprachen. Soviele, dass die Staatsanwaltschaft ein aussage-psychologisches Sachverständigengutachten in Auftrag gab. Dieses gelangte, wie schon die Verteidigungsschrift, zu dem Ergebnis, dass gerade nicht gesagt werden kann, dass die Angaben der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten erlebnisbasiert waren.
Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Amberg (Aktenzeichen 141 Js 4913/21) das Ermittlungsverfahren gegen den von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten beschuldigten Mandanten antragsgemäß nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts ein.