Beiträge ja - Säumniszuschläge nein
Nach einer Betriebsprüfung erhob die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) von unserer Mandantin, die im Sicherheitsbereich tätig ist, Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in einer Gesamthöhe von rund 27.000 € nach. Der Rechtsstreit landete letztlich vor dem Sozialgericht Landshut (Aktenzeichen S 1 BA 36/21). In dem Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vom 13.01.2022 konnte der angestrebte Vergleich mit der DRV Bund geschlossen werden.
An der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung war argumentativ wenig zu rütteln. Anders aber an den Säumniszuschlägen, die nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechunhg an strenge Voraussetzungen geknüpft sind.
Im Verhandlungstermin vom 13.01.2022 wurde eine Einigung zwischen unserer Mandantin und der Rentenversicherung erzielt. Die Beitragsforderung bleibt bestehen, nicht aber die Säumniszuschläge. Die Nachforderung reduziert sich auf diese Weise um rund ein Drittel.