LRA zahlt Ausbildungsförderung nach
Unser Mandant beantragte für den Besuch der 12. Klasse des Gymnasiums im Schuljahr 2021/22 BAföG. Das Landratsamt (LRA) Cham als zuständiger Ausbildungsförderungsträger lehnte den Antrag ab. Für Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen würde Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar sei. Unser Mandant würde aber bei seinem Vater wohnen. Gegen den Ablehnungsbescheid des LRA Cham - Amt für Ausbildung - wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.
Im Rahmen der Widerspruchsbegründung konnte gezeigt werden, dass unser Mandant, anders als vom LRA angenommen, nicht bei seinem Vater wohnt. Dies wurde durch einen Besuch des Außendienstes des LRA auch verifiziert.
Das Amt für Ausbildungsförderung hob daher den angefochtenen Ablehnungsbescheid auf und zahltz rückwirkend ab August 2022 monatliches BAföG in Höhe von 585,00 €.