Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt
Unserem Mandanten lag zur Last, zusammen mit einem Dritten eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, konkret sollen sie auf ihren Nachbarn "eingeprügelt und eingetreten" haben. Unser Mandant wies diese Vorwürfe entschieden zurück.
Nach Sichtung der Ermittlungsakte zeigten sich auch Widersprüche und Abweichungen in den Aussagen der Belastungszeugen, sowohl was den Inhalt als auch den zeitlichen Ablauf der angeblichen Tat anging. Durch eine Verteidigungsschrift wurde daraufhin die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Beschuldigten mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) beantragt. Mit Erfolg.
Mit Schreiben vom 14.02.2021 teilte die Staatsanwaltschaft Landshut mit, das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt zu haben.