Milde Strafe nach Einbruchsdiebstahl
Unserem Mandanten lag zur Last, am 10.09.2021 gegen 01:01 Uhr in ein Lotto-Geschäft in Regenstauf mit einem Mitbeschuldigten eingestiegen zu sein, um dort ihrem zuvor gefassten gemeinsamen Tatplan entsprechend und durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken zu stehlen. Unser Mandant wurde kurz nach der Tat festgenommen. Seitdem saß er in Untersuchungshaft in der JVA Bayreuth.
Als Ziel der Verteidigung wurde schnell eine Veturteilung zu einer Bewährungsstrafe und eine Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls definiert. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde sehr schnell ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Das Geständnis ebnete letztlich auch den Weg, das Vertedigungsziel zu erreichen.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg am 10. März konnte aufgrund des Geständnisses, das in der Hauptverhandlung aufrecht erhalten wurde, eine sehr kurze Beweisaufnahme durchgeführt werden. Am Ende der Hauptverhandlung beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch Rechtsanwalt Klose als Verteidiger die kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung. Auch die Strafrichterin teilte diese Einschätzung und verurteilte unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten Dauer (Az. 24 Ds 207 Js 22852/21).
Der Haftbefehl gegen unseren Mandanten wurde abenfalls aufgehoben, so dass er noch am selben Tag die Heimreise nach Moldawien antreten konnte.