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Im Berufungsverfahren: Krankenkasse akzeptiert bariatrische Operation

Für unseren Mandanten hatten wir in I. Instanz vor dem Sozialgericht Regensburg erfolgreich die Versorgung mit einer bariatrischen Operation zur Magenverkleinerung (laparoskopische Magenschlauch-Operation) gegen seine Krankenkasse, die AOK Bayern - Direktion Regensburg durchgesetzt. Gegen das erstinstanzliche Urteil ging die Krankenversicherung in Berufung. Am 24. März fand nun die Berufungsverhandlung vor dem 4. Senat des Bayerischen Landessozialgerichts in München (Aktenzeichen L 4 KR 44/20) statt.

Nach kurzer Erörterung der Sach- und Rechtslage nahm die AOK ihre Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg zurück. Dieses Urteil, und damit der Anspruch unseres Mandanten auf Versorgung mit einer bariatrischen Operation zur Magenverkleinerung ist damit erfreulicherweise rechtskräftig.

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