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GdB-Feststellung als Achterbahnfahrt: Von 70 zu 50 zu 100

Bei unserem Mandanten war durch das ZBFS - Versorgungsamt - Region Niederbayern in Landshut seit 2015 ein GdB von 70 festgestellt worden sowie die Merkzeichen B und H; er leidet u.a. an einer Verhaltensstörum und einer Autismus-Spektrum-Störung. Im Jahr 2021 hat das ZBFS das Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Nach - sehr kurzen - Ermittlungen teilte das Versorgungsamt dann mit zu beabsichtigen, den GdB von 70 auf 50 zu verringern und die Merkzeichen nicht weiter zu gewähren, da sich der Gesundheitszustand unseres Mandanten wesentlich gebessert habe. Die Argumentation gegen diese Auffassung und die Argumentation, dass sich die Beschwerden sogar verstärkt hätten, brachten zunächst keinen Erfolg. Der GdB wurde von 70 auf 50 herabgesetzt, die behinderungsrechtlichen Merkzeichen nicht weiter zuerkannt. Gegen diese Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Mit großem Erfolg.

Das ZBFS - Landesversorgungsamt - in Augsburg ist unserer Rechtsauffassung gefolgt, nicht der Rechtsauffassung des Versorgungsamts. Durch Widerspruchsbescheid vom 12.05.2022 stellte es einen GdB von 100 fest sowie die Merkzeichen G, B und H.

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