Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Schwerbehinderung vor dem Sozialgericht erreicht

Unser Mandant ist gesundheitlich stark angeschlagen. Er leidet leidet an orthopädischen (HWS, BWS, Ellbogen links), internistischen (Z.n. Herzinfarkt, Bluthochdruck, schmerzhafte
Schwellungen) und psychiatrischen (Unruhe, Schlafstörungen) Erkrankungen und beantragte bei dem für ihn zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales -
Region Oberpfalz -Versorgungsamt (ZBFS) die Feststellung eines Gesamt-GdB von 50. Das ZBFS wertete die Erkrankungen des Mandanten als weit weniger gravierende und stellte einen Gesamt-GdB von nur 30 fest. Auch nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens blieb es bei einem Gesamt-GdB von 30, so dass Klage vor dem Sozialgericht Regensburg erhoben wurde.

In dem dort unter dem Aktenzeichen S 11 SB 485/20 geführten Verfahren fand am 30. Juni 2022 die Begutachtung unseres Mandanten statt und anschließend ein Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vor der Vorsitzenden der 11. Kammer des Sozialgerichts statt.

 

Der Sachverständige Dr. P. kam in seinem Gutachten zu dem gewünschten Ergabnis, einem Gesamt-GdB von 50. Auf dieser Grundlage wurde dann ein entsprechender Vergleich zwischen den Beteiligten geschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.