Schwerbehinderung vor dem Sozialgericht erreicht
Unser Mandant ist gesundheitlich stark angeschlagen. Er leidet leidet an orthopädischen (HWS, BWS, Ellbogen links), internistischen (Z.n. Herzinfarkt, Bluthochdruck, schmerzhafte
Schwellungen) und psychiatrischen (Unruhe, Schlafstörungen) Erkrankungen und beantragte bei dem für ihn zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales -
Region Oberpfalz -Versorgungsamt (ZBFS) die Feststellung eines Gesamt-GdB von 50. Das ZBFS wertete die Erkrankungen des Mandanten als weit weniger gravierende und stellte einen Gesamt-GdB von nur 30 fest. Auch nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens blieb es bei einem Gesamt-GdB von 30, so dass Klage vor dem Sozialgericht Regensburg erhoben wurde.
In dem dort unter dem Aktenzeichen S 11 SB 485/20 geführten Verfahren fand am 30. Juni 2022 die Begutachtung unseres Mandanten statt und anschließend ein Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vor der Vorsitzenden der 11. Kammer des Sozialgerichts statt.
Der Sachverständige Dr. P. kam in seinem Gutachten zu dem gewünschten Ergabnis, einem Gesamt-GdB von 50. Auf dieser Grundlage wurde dann ein entsprechender Vergleich zwischen den Beteiligten geschlossen.