Schwerbehinderung vor dem Sozialgericht gerettet
Nach einem Schlaganfall war wegen der verbliebenen Folgen bei unserem Mandanten zunächst ein GdB von 60 festgestellt. Das zuständige Versorgungsamt, das ZBFS Oberpfalz, führte dann nach etwa wei Jahren des Nachprüfungsverfahren durch und setzte den GdB auf 30 herab. Letztlich hatte dann das Sozialgericht Regensburg über den Rechtsstreit zu entscheiden. Im Sozialgerichtsprozss (Az. S 4 SB 181/22) wurde dann ein Vergleich geschlossen, dass der GdB nun 50 beträgt.
Mithin zwar eine geringfügige Reduzierung des GdB von 60 auf 50. Jedoch wurde - und das war das Ausschlaggebende im Verfahren - mit dem vereinbarten GdB von 50 die Schwerbehinderteneigenschaft newahrt.