Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Eine Verfahrenseinstellung "erster Klasse"

Ein Strafverfahren kann auf verschiedenste Weisen eingestellt, etwa wegen Geringfügigkeit, gegen Zahlung einer Geldauflage oder weil eine zu erwartende Strafe im Hinblick auf eine andere Strafe nicht ins Gewicht fallen würde. Die Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts, geregelt in § 170 Abs. 2 StPO, gilt jedoch als Einstellung "erster Klasse", da im Falle von § 170 Abs. 2 StPO die Einstellung "mangels Tatverdachts" erfolgt. Soweit realistisch und möglich ist daher die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO in der Regel das Ziel der Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Genau dieses Ziel wurde in einem aktuellen Verfahren erreicht.

Dem von Mathias Klose verteidigten Mandanten wurde eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) vorgeworfen. Im Ermittlungsverfahren konnte aber dargestellt werden, dass die Angaben der Anzeigeerstatterin sowohl unvollständig als auch und insbesondere nicht glaubhaft waren aufgrund verschiedener Umstände. Dem Antrag, das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts einzustellen, kam die Staatsanwaltschaft Regensburg durch Verfügung vom 27.06.2022 erfreulicherweise nach und stellte das Verfahren ein (Az. 209 Js 11723/22).

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter