Einigung über Pflegegrad im Sozialgerichtsprozess
Stehen Leistungen der Pflegeversicherung in Streit, ist die pflegesachverständige Beurteilung üblicherweise entscheidend. So auch hier. Nachdem der MDK bei unserer Mandantin einen Pflegegrad 1 festgestellt hatte, musste den Umfang der Pflegebedürftigkeit letztlich das Sozialgericht Regensburg (Az. S 8 P 50/21) klären und tat dies zu Gunsten unserer Mandantin.
Zur Klärung beauftragte das Gericht einen Pflegesachverständigen. Dieser kam in seinem Gutachten, anders als der MDK, zu der Einschätzung, ab Mai 2022 liege Pflegegrad 2 vor. Die Pflegekasse unserer Mandantin, die AOK Bayern - Direktion Amberg, akzeptierte das Sachverständigengutachten und bot eine vergleichsweise Einigung an. Dieses Angebot nahm unsere Mandantin mit Schriftsatz vom 14. Juli an, so dass die Höhe der Pflegegrads hier einvernehmlich festgelegt wurde.