Kein medizinisches Cannabis? Doch!
Unser Mandant leidet an einer schweren depressiven Episode (ICD-10 F32.2), einer kombinierten und anderen Persönlichkeitsstörunge (ICD-10 F61.0) und einer Neurasthenie (ICD-10 F48.0). Nachdem auch sein behandelnder Psychiater dies befürwortete, beantragte er bei seiner Krankenkasse, der SBK, die Übernahme der Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten zur Krankenbehandlung. Der Antrag wurde abgelehnt - wie gerade in diesem Bereich sehr häufig. Der dagegen eingelegte Widerspruch blieb ohne Erfolg. Es wurde daher Klage zum Sozialgericht Regensburg für unseren Mandanten erhoben.
Im Rahmen des bereits seit längerem laufenden Prozesses steltte unser Mandant dann einen neuen Antrag auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis bei der SBK. Und - mehr als überraschend, aber sehr erfreulich - bewilligte die Krankenkasse nun den Antrag. Das vor dem SG Regensburg geführte Klageverfahren (Az. S 8 KR 731/20) hat sich damit natürlich im Sinne und zugunsten unseres Mandanten erledigt - aber ohne die Klage wäre die nun erfolgte Bewilligung sicherlich nicht erfolgt, so dass es, wenn auch auf ungewöhnliche Art und Weise, ihr Ziel erreicht hat.