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Einigung im Widerspruchsverfahren: Mandantin erhält Erwerbsminderungsrente

Unsere Mandantin leidet insbesondere an Lupus Erythematodes sowie an erheblichen orthopädischen Beschwerden. Sie beantragte daher bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eine Rente wegen Erwerbsminderung. Der Antrag wurde, wie sehr häufig, zunächst abgelehnt mit der Begründung, unsere Mandantin sei nicht erwerbsgemindert, sondern könne noch vollschichtig arbeiten. Dagegen wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.

In der Widerspruchsbegründung wurde im Einzelnen dargestellt, wie sich die gesundheitlichen Probleme unserer Mandantin nachteilig auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Daraufhin bot die DRV zur Erledigung des Widerspruchsverfahrens mit Schreiben vom 02.08.2022 an, unserer Mandantin ab Juni 2022 eine Teilwerwerbsminderungsrente zu bezahlen. Nachdem dies auch aus unserer Sicht der Sach- und Rechtslage entsprach, wurde dieser Vorschlag der DRV heute von uns für unsere Mandantin gerne angenommen, so dass diese rückwirkend ab Juni 2022 nun doch Rente erhält (V-Nr. 55...01).

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