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Kein Fahrverbot nach Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen (§ 44 Abs. 1 S. 1 StGB). Bei Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist die Verhängung eines Fahrverbots neben der eigentlichen Strafe der Regelfall und faktisch eine weitere Strafe, die durchaus empfindlich werden kann, beispielsweise, wenn zwischenzeitlich eine Fahrerlaubnis erlangt werden konnte. Deshalb ist es Aufgabe der Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oftmals, "nur" das Fahrverbot nach § 44 StGB zu vermeiden. So auch in einem aktuellen Fall, der vor dem Amtsgericht Regensburg verhandlt wurde.

Unser Mandant räumte zur Vermeidung eines Fahrverbots das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu Beginn der Verhandlung am 5. Spetember ein. Zudem wurde eine Vielzahl weiterer positiver Einzelaspekte aufgezeigt, etwa, dass es sich nicht um eine "Spaßfahrt" handelte, der Fahrweg extrem kurz war, dass unser Mandant mittlerweile auch mit der Führerscheinausbildung begonnen hatte und er auch die Fähigkeiten und das Wissen besaß, ein Kfz zu bedienen und zu führen.

Das Amtsgericht sah und würdigte diese Umstände sehr zu Gunsten unseres Mandanten. Mit Urteil vom 5. September 2022 (Aktenzeichen 21 Ds 408 Js 7092/22) verurteilte es unseren Mandanten zu einer moderaten Geldstrafe und sah davon ab, ein Fahrverbot zu verhängen.

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